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Zentrales Ziel der Pflegereform wurde nicht erreicht

Vom Bundeskabinett beschlossene Reform der Pflegeversicherung

Gesundheitsminister Magnus Jung zur heute vom Bundeskabinett beschlossenen Reform der Pflegeversicherung:

„Ich bin froh, dass mit unserem Vorstoß überhaupt wieder eine deutliche Bewegung in den Reformprozess der Pflegeversicherung gekommen ist. Dabei konnten einige drohende Verschlechterungen für Bürgerinnen und Bürger, Pflegebedürftige und Beschäftigte verhindert werden. Dass der Leistungszuschlag beim Eigenanteil nach §43c SGB XI erhalten bleibt, ist ein wichtiger Schritt. Damit ist eine der größten unmittelbar drohenden Mehrbelastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Pflegeheime vom Tisch.

Ebenso wichtig ist, dass die tarifliche Entlohnung der Pflegekräfte abgesichert wird. Gute Pflege braucht gute Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung.

Gleichzeitig wurden mit dem Beschluss kaum Verbesserungen erreicht und das zentrale Ziel verfehlt, die Pflegekosten für die Betroffenen spürbar zu senken. Gerade im Saarland, wo die finanzielle Belastung vieler Pflegebedürftiger und ihrer Familien besonders hoch ist, reicht das nicht aus.

Deshalb darf dieser Beschluss nicht das Ende der Reform sein. Jetzt muss der Pflegekostendeckel in Verbindung mit einer sozial gerechten Finanzierung der Pflege durchgesetzt werden. Dafür braucht es eine strukturelle Reform, die Pflege dauerhaft bezahlbar, verlässlich und gerecht gestaltet. Ohne die Zustimmung der Länder kann es keine echte Pflegereform geben – in diesem weiteren Prozess wird sich die saarländische Landesregierung konstruktiv und mit Nachdruck einbringen.“ © Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

 

Schenk, Silvia
30. Sep 2026