Page 25 - Stadtmagazin "es Heftche"® | Ausgabe 121, September 2022
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 In all diesen Fällen muss die sog. „Auflage “sachlich und rechtlich präzise formuliert werden, wodurch der Organisation, an wel- che „nach dem Tode durch das Testament das Geld fließt“ klare Regeln auferlegt wer- den und klipp und klar und ausschließlich der Verwendungszweck juristisch präzise be- schrieben wird.
Da es sich im Falle von Gerold um ein sehr großes Vermögen in hoher sechsstelliger Hö- he gehandelt hat, wurde in der Auflage sogar präzise formuliert, dass eine Fachanwältin für Erbrecht nach seinem Tod den „Aufla- genvollzug“ kontrollieren muss. Im Klartext: Also durch Kontrolltätigkeit dafür sorgen muss, dass das Geld richtig an der bestimm- ten Stelle ankommt und auch weisungsge- mäß lt. Testamentsangaben verwendet wird.
Immer wieder kommt es aber vor, dass sol- che Auflagen gänzlich vergessen werden und die Zuwendung versickert dann irgend- wo bei der Institution, wenn zwar ggf. auch nicht unrechtmäßig, doch aber nicht zweck- gerichtet nach den eigentlichen Vorstellun- gen der Testamentsverfasser.
Fazit:
Immer häufiger kommt es vor, dass Men- schen, die ein Testament verfassen wollen, sich mit dem Gedanken tragen, Institutionen, Stiftungen, Vereine etc. einzusetzen bzw. zu- mindest vermächtnisweise zu bedenken. Dabei wird aber in den allermeisten Fällen übersehen, dass es gewährleistet sein muss, dass diese Gelder auch wirklich dem Willen und dem gewünschten Zweck entsprechend dort auch ankommen und verwendet wer- den.
Dies kann nur gelingen, wenn diese Aufla- genbestimmungen und ggf. auch der Aufla- gen- Vollzug fachanwaltlich ausformuliert werden und vorher die verschiedenen For- mulierungsmöglichkeiten auch vorgestellt und besprochen werden.
Weitere interessante Informationen über die Kanzlei Rechtsanwältin Mo- nika Fries & Rechtsanwalt Klaus Herr- mann, Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie Vorsorgevollmacht und Patientenver- fügung:
Schlossbergstraße 2, 66440 Blieskastel, Telefon 06842-2523 oder 06842- 53022, E-Mail: kanzlei@fries-herr- mann.de
Infos auch online unter: fries-herrmann.de
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