Page 54 - Ausgabe 031 / März 2015
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  Mieter haben Rechte
Erstrecht bei Mängeln
Gerade in den Wintermonaten zeigen sich oft Mängel an Bauobjekten be- sonders deutlich. Die Temperatur- unterschiede können Feuchtigkeit und Schimmelbildung begünstigen, schlecht schließende Fenster machen sich besonders stark bemerkbar und wenn die Heizung komplett ausfällt ist es um die Gemütlichkeit endgültig geschehen.
Als Mieter fragt man sich, was man da tun kann und welche Rechte man hat.
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten (vgl. § 535 Abs. 1 BGB). Ist das nicht der Fall, dann stehen dem Mieter verschie- dene Rechte zu.
Am bekanntesten ist die Minderung. Das Gesetz befreit den Mieter von der Pflicht die Miete insgesamt oder Teile hiervon zu zahlen wenn die Mietsache mangelhaft ist (vgl. § 536 Abs. 1 BGB). Dies ist der Fall, wenn diese einen Sachmangel (z.B. Schimmelbil- dung) oder einen Rechtsmangel (z.B. Dop- pelvermietung) hat und dadurch die Taug- lichkeit der Wohnung auch tatsächlich be- einträchtigt wird. Man muss dem Vermieter allerdings den Mangel unverzüglich mittei- len, sonst ist die Minderung ausgeschlossen (vgl. § 536c BGB). Wichtig ist hier auch der Unterschied ob der Mangel vor oder nach dem Einzug auftritt. War der Mangel bereits vorhanden und bekannt, kann man Rechte nur geltenden machen, wenn man sich dies bei Vertragsschluss vorbehalten hat. Hätte man den Mangel leicht erkennen können, so kann man nur dann die Miete mindern, wenn der Vermieter den Mangel arglistig ver- schwiegen hat ( vgl. § 536b BGB).
Es kann aber vorkommen, dass man die Mie- te mindert und der Vermieter trotzdem nichts unternimmt. Auch in diesen Fällen kann man sich wehren. Neben der Minderung kann der Mieter auch Schadenersatz fordern oder
den Mangel selbst beseitigen lassen und die Kosten vom Vermieter einfordern ( vgl. § 536a). Zudem kann der Mieter auch ein Zu- rückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen. Insbesondere hierbei sollte man sich aber von einem Anwalt beraten lassen. Sollte dieses Recht tatsächlich nicht beste- hen, riskiert man eine Kündigung durch den Vermieter wegen Zahlungsverzugs (vgl. § 534 Abs. 2). Wenn alles nichts hilft kann man als Mieter fristlos kündigen (vgl. § 543 Abs. 1 BGB). Es ist wichtig den Mangel zu dokumentieren (beispielsweise mit einem Foto, im Beisein von Zeugen). Man sollte sich mit der Geltendmachung seiner Ansprü- che auch nicht lange Zeit lassen, denn dies kann dazu führen, dass man sämtliche Rech- te verliert. Wenn Sie einen Mangel erkannt
haben oder einen solchen vermuten, sollten Sie unverzüglich den Vermieter in Kenntnis setzen und fachkundigen Rat, um hier auf der sicheren Seite zu sein.
Der Autor ist Rechtsanwalt Wilfried Gaiser, Inhaber der Kanzlei juristen- fuchs mit seinen über 30 Rechtsanwäl- ten/Fachanwälten. Weitere Informatio- nen über die Kanzlei Juristenfuchs.de erhalten Sie im Internet unter www.ju- ristenfuchs.de oder direkt bei Herrn RA Wilfried Gaiser in St. Ingbert in der Ludwigsstraße 26. Telefonisch errei- chen Sie die Kanzlei unter der Tel. 06894/3891389. RA Wilfried Gaiser
   Homburger Frauenkabarett im Volkshaus
Neues Programm mit geballter Ladung Denkarbeit
Am Freitag, 17. April 2015, 20.00 Uhr wird „Die Bedenken sind frei“ präsentiert
Die Frauen des Homburger Frauenkabaretts, Silke Müller, Birgit Schöndorf, Gisela Walter, Heide Hennen und Ursula Pfeiffer-Anslinger, präsentieren in ihrem neuen Programm eine Ladung Denkarbeit, anregend verpackt in spritzigem Humor. Bei aller berechtigten Empörung lassen sich die fünf Frauen nicht den Spaß verderben. Mögen Bedenken und Skepsis noch so sehr wiegen, sie bleiben offen fürs Hoffen und haben sich noch dazu ihren Eigensinn und den eigenen Sinn für Wunder bewahrt. Mit drastischer Komik reizen sie aus, was das Leben an bietet. Immer wieder dreht es sich in der Mixtur von Szenen und Liedern um politische, menschliche und gesellschaftliche Zustände und Missstände. Die werden entweder konkret aus dem Alltag gegriffen oder es wird ebenso losgelöst und gründlich sinniert.
Karten zu der Veranstaltung sind ab sofort im Bürgerbüro der Stadt Bexbach auf dem Aloys-Nesseler-Platz zum Preis von 15,50 € erhältlich.
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