Page 40 - Ausgabe 032 / April 2015
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 Tipps vom Versicherungsexperten
Spezialisten für Versicherungsfragen und Finanzen
  Unfälle vermeiden
Besonders auf dem Schulweg
Dem ersten Schultag fiebern die meis- ten Kinder mit Spannung entgegen. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt, der mit vielen Neuerungen verbunden ist. Das gilt auch für die Eltern. Sie sollten sich frühzeitig überlegen, wie ihr Kind in die Schule und wieder zurück- kommt. Zu Fuß? Mit dem Auto? Oder doch besser mit dem Bus?
Das verkehrstechnische Institut der Deut- schen Versicherer empfiehlt, Erstklässler möglichst häufig zu Fuß in die Schule zu schicken. Sie sammeln auf diese Weise wich- tige Erfahrungen, um schnell selbstständig am Straßenverkehr teilzunehmen. Damit sind sie gegenüber Kindern, die immer im Auto befördert werden, klar im Vorteil. Mit dem Bus sollte ein Kind erst dann fahren, wenn es bereits ein sicherer Fußgänger ist. Der Schulbus ist zwar ein vergleichbar
Kind einen sicheren Verkehrsteilnehmer zu machen? Zunächst sollte der Weg zur Schule von Eltern und Kind mehrmals gemeinsam gegangen werden, rechtzeitig vor dem ersten
Schulanfänger in dieser Jahreszeit helle Klei- dung und reflektierende „Blinkies“ an Schul- taschen und der Kleidung tragen. Kommt es trotz Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall auf dem Weg zur Schule, sind Kinder nicht hinreichend abgesichert. Zwar leistet die ge- setzliche Schüler-Unfallversicherung grund- sätzlich bei Unfällen, die in der Schule und auf dem direkten Hin- und Rückweg passie- ren. Sie zahlt allerdings erst dann, wenn das Kind eine dauerhafte so genannte „Minde- rung der Erwerbsfähigkeit“ von mindestens 20 Prozent erleidet.
Da ein Kind noch nicht erwerbstätig ist, wird bei der Festlegung dieses Prozentsatzes be- messen, wie sich die gleichen Gesundheits- schäden auf die Erwerbsfähigkeit eines Er- wachsenen auswirken würden. Die monat- liche Rente für ein 6-jähriges Kind beträgt bei 20 Prozent dauernder Minderung der Er- werbsfähigkeit gerade einmal 126 Euro in den alten Bundesländern und 107 Euro in den neuen Bundesländern. Bestehen keine Schadenersatzansprüche, zum Beispiel an den Unfallverursacher, erhält das Kind an- sonsten keinerlei finanzielle Leistungen. Der Abschluss einer privaten Kinderunfallversi- cherung ist daher ratsam. Mit ihr sind Kinder in allen Lebenslagen abgesichert. Sie leistet weltweit, rund um die Uhr, auch in der Frei- zeit und bereits ab einer Invalidität von ei- nem Prozent.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an die Generalvertre- tung Roland Lawen GmbH, Erbacher Straße 16, 66459 Kirkel-Altstadt, Tele- fon 06841-982683, Fax 06841-982359. Mehr Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.generalvertre- tung-lawen.de. ■
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sicheres Verkehrsmittel, jedoch können sich schwere Unfälle beim Warten an der Halte- stelle, beim Ein- und Aussteigen und beim Überqueren der Straße vor dem Ein- oder nach dem Aussteigen in den Bus ereignen. Was können Eltern also tun, um aus ihrem
Auf dem Schulweg von den Kindern ist besondere Vorsicht geboten Foto: © mev
Schultag. Dabei sollten die Eltern ihre Kinder auf die Gefahren und Tücken aufmerksam machen, kritische Situationen üben und ih- nen Tipps zum richtigen Verhalten geben. Zum Beispiel können beim Überqueren ei- ner Straße parkende Fahrzeuge die Sicht ein- schränken. Hier bieten Überwege mit Am- peln die größte Sicherheit.
Daher ist ein kleiner Umweg bis zur näch- sten sicheren Stelle empfehlenswert. Will das Kind über einen Zebrastreifen gehen, sollte es vor dem Loslaufen immer mit einem Handzeichen auf sich aufmerksam machen und warten, bis alle Fahrzeuge von links und rechts angehalten haben. Besondere Vorsicht gilt in den Monaten von Oktober bis Februar. In dieser Zeitspanne steigt die Zahl der Ver- kehrsunfälle auf Schulwegen an. Denn bei Dunkelheit, Dämmerung und schlechten Wetterverhältnissen können Autofahrer Kin- der nicht so gut sehen. Deshalb sollten die
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