Page 6 - Ausgabe 035 / Juli 2015
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Juristische Betreuung auf höchstem Niveau
übergaben im Wege der vorweggenomme- nen Erbfolge) unter Beachtung steuerrecht- licher Möglichkeiten.
Warum sind Vorsorgevollmachten und eine Patientenverfügung so wichtig?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen aus- schließlich Sie alleine, wer Sie bei einem plötzlichen Unfall oder unvorhergesehener Krankheit vertritt! Geschieht dies nicht, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer
Klaus Herrmann ist Fachanwalt für Erbrecht, sowie VorsorgeAnwalt
bestellt, also eine in der Regel für Sie fremde Person. Diese regelt all Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten. Durch die Erstellung einer auf Sie und Ihre persönliche Situation abgestimmten Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung bestimmen Sie selbst, ob und in welchem Umfang Sie be-
  Lebzeitige Vorsorge und erbrechtliche Vermögensnachfolge aufeinander ab- gestimmt. Für das Erbrecht und das Fa- milienrecht die kompetente Fachan- waltskanzlei
Schon seit der Gründung der Rechtsanwalts- kanzlei 1989 als Einzelkanzlei hat Rechts- anwältin Monika Fries konsequent die Spe- zialisierung ihrer Tätigkeit auf familienrecht- liche und erbrechtliche Mandate gelegt.
Monika Fries ist Fachanwältin
für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht und VorsorgeAnwältin
Nach dem Einstieg von Rechtsanwalt Klaus Herrmann in die Kanzlei 1995 wurden die Tätigkeitsschwerpunkte Erbrecht und Vorsor- gerecht (Vorsorgevollmachten und Patien- tenverfügung) intensiviert. Rechtsanwältin Monika Fries führt nach zahlreichen Fortbil- dungen mit Prüfungen sowie umfangreicher und erfolgreicher Tätigkeit auf diesen Ge- bieten die Titel „Fachanwältin für Familien- recht“ und „Fachanwältin für Erbrecht“; Rechtsanwalt Klaus Herrmann ist „Fachan- walt für Erbrecht“. Beide Fachanwälte sind als VorsorgeAnwälte im Saarland die einzi- gen Mitglieder bei der Spezialistenvereini- gung VorsorgeAnwalt e.V. (www.vorsorge- vollmacht-anwalt.de). Rechtsanwältin Mo- nika Fries ist überdies Geschäftsstellenleiterin der Geschäftsstelle der Deutschen Schieds- gerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. für das Saarland. Seit 2013 besteht in Homburg gemeinsam mit den Rechtsanwälten Erhard Rubert und Lutz Riebel eine überörtliche So-
zietät; an zwei Standorten findet eine hoch qualifizierte und ortsnahe Beratung der Man- danten statt. Rechtsanwalt Lutz Riebel ist ebenfalls Fachanwalt für Familienrecht; Rechtsanwalt Erhard Rubert ist auf den Ge- bieten Wirtschaftsrecht/Gesellschaftsrecht so- wie Bau- und Architektenrecht tätig; ferner gehört das Sportrecht zu seinen Tätigkeits- schwerpunkten. Eine Fachanwaltskanzlei mit solch vielfältigen Spezialgebieten möchte den Mandanten auch ein optimales Umfeld sowie professionelle Betreuung bieten, was durch das freundliche, kompetente Mitar- beiterteam sowie den repräsentativen Räum- lichkeiten in denkmalgeschützten Gebäuden in Blieskastel und Homburg gewährleistet wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind langjährig, teilweise seit Kanzleigrün- dung, im Team. Der Schwerpunkt der Kanz- lei liegt auf der frühzeitigen Abstimmung von Maßnahmen der persönlichen Vorsorge (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) mit solchen der erbrechtlichen Vermögens- nachfolge (testamentarische Regelung jed- weder Art und/oder lebzeitige Vermögens-
   Das Team der Anwaltskanzlei freut sich darauf, sie begrüßen zu dürfen: Rechtsanwalt
Lutz Riebel, Ludmilla Tschertowa, Tatiana Schekowa, Rechtsanwältin Monika Fries, Rechtsanwalt Klaus Herrmann, Rechtsanwalt Erhard Rubert, Dietmar Schaller und Katja Forsch (von links)
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