Page 7 - Ausgabe 035 / Juli 2015
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  handelt werden und überlassen diese Ent- scheidung nicht Ihren Angehörigen oder gar fremden Personen. Es versteht sich von selbst, dass für solch anspruchsvolle Gestal- tungen keine „Ankreuz- oder Internetvor- drucke“ verwendet werden.
Monika Fries und Klaus Herrmann, Ihre Fachanwälte in Blieskastel
Bei Testamenten immer wieder vorkom- mende Fehler und Auslegungsschwierig- keiten vermeiden!
Bei den Testamenten werden, je nach per- sönlicher und familiärer Situation, auch Spe- zialgestaltungen ausgearbeitet, wie z.B.: Ehe- gattentestamente, Testamente für Geschie- dene, Testamente für Patchwork Familien,
Ludmilla Tschertowa unterstützt das Team kompetent als Rechtsanwaltsfachangestellte und überwacht Termine und Fristen
der Anwälte
Unternehmertestamente, sog. Behinderten Testamente und Verschuldetentestamente (al- so testamentarische Gestaltungen im Hin- blick auf Menschen mit Handicaps jedweder Art), sowie auch die Regelung der Firmen- /Betriebsnachfolge. Selbstverständlich wer-
den in der Kanzlei auch streitige Verfahren im Erbrecht (z. B. Pflichtteilsansprüche und Auseinandersetzungen einer Erbengemein- schaft) betreut. Gerade durch die erfolgreiche Vertretung vieler Mandanten in zahlreichen Prozessverfahren wissen die Fachanwälte für Erbrecht, wie bei rechtzeitigem Handeln und Beratung fast jeder Rechtstreit vermieden werden könnte! Die praktische Erfahrung zeigt, dass juristische Laien oft schwerwie-
Katja Forsch, Rechtsanwaltsfachangestellte,
begrüßt Sie und leitet den Empfang und ist für alle Rechnungs-und Buchhaltungsfragen Ihre Ansprechpartnerin
gende Fehler bei der Formulierung ihres letz- ten Willens machen bzw. es aufgrund viel- fach nicht genauer und somit auslegungsbe- dürftiger Formulierungen zu langwierigen und kostenträchtigen Rechtsstreitigkeiten, in der Regel innerhalb der Familie, kommt und dadurch der Frieden in der Familie unwieder- bringlich zerstört wird. Ein genau auf die Be- dürfnisse und die familiäre Situation abge- stimmtes Testament gibt den Mandanten das gute Gefühl, eine für sie passende und aktuelle „letztwillige Verfügung" getroffen zu haben.
Besser sich rechtzeitig über seine familien- rechtlichen Rechte beraten zu lassen, als jahrelange Prozesse zu führen!
Auch in der Ehe bzw. vor Eheschließung ist es wichtig, „vorsorglich auch in guten Zeiten an Problemsituationen zu denken!" durch Vereinbarung eines speziell auf Ihre persön- liche und familiäre Situation abgestimmten Ehevertrages zur Regelung des Unterhaltes, Vermögensfragen in der Ehe bzw. bei Tren- nung und Scheidung. Selbstverständlich wer-
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den von den erfahrenen Fachanwälten für Familienrecht Monika Fries und Lutz Riebel Scheidungsverfahren und die damit zu- sammenhängenden Trennungs- und Schei- dungsfolgen optimal betreut. Auf Grund langjähriger und intensiver Befassung von Frau Rechtsanwältin Monika Fries, liegt ein weiterer Schwerpunkt in der erfolgreichen Beratung und einvernehmlichen Regelung aller Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen
Tatiana Schekowa, Rechtsanwaltsfachange- stellte, managt die telefonische und persönliche Betreuung der Mandanten sowie den Schriftverkehr
durch Abschluss einer Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung; dadurch können erhebliche Kosten eingespart sowie jahrelange, belastende Streitigkeiten vermie- den werden, was zur Erhaltung des Famili- enfriedens, auch für die Kinder, führt.
Die Kanzlei Fries & Herrmann in der Schloßbergstraße 2 in 66440 Blieskastel ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr, sowie nach Vereinbarung für Sie geöffnet. Ger- ne können Sie einen Termin zu den Öff- nungszeiten unter 06842-2523 vereinba- ren oder informieren Sie sich im Internet unter www.fries-herrmann.de. ot
      FRIES / HERRMANN / RUBERT / RIEBEL
§ Anwaltskanzlei §
Ihre Kanzlei für Familien- und Erbrecht sowie Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung in überörtlicher Sozietät in Blieskastel und Homburg
SD1507
  Schlossbergstraße 2
66440 Blieskastel
Tel.: (0 68 42) 25 23
Fax: (0 68 42) 5 25 59 kanzlei@fries-herrmann.de
Rondell 3 66424 Homburg Tel.: (0 68 41) 30 11 Fax: (0 68 41) 30 22 www.fries-herrmann.de
   Mitglied bei VorsorgeAnwalt e.V. (www.vorsorgevollmacht-anwalt.de)
Geschäftsstelle deutsche Schiedsgerichtbarkeit für Erbstreitigkeiten
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