Page 35 - Ausgabe 037 / September 2015
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  Liebe Leserinnen und Leser, auch in dieser Ausgabe wird Sie Wilfried Gaiser von der Kanzlei Saarpfalz juristenfuchs.de im Stadtmagazin „es Heftche“® rund
um Ihre Rechte informieren. Alle bisher veröffentlichen Teile finden Sie auch im Internet unter www.es-heftche.de
Seelische Folgeschäden sind maß- gebliche Bemessungsfaktoren
Das OLG Saarbrücken legte in einer Ent- scheidung Wert auf die Feststellung, dass ei- ner starken Beeinträchtigung der Lebensfreu- de durch seelische Folgeschäden maßgeb- licher Einfluss auf die Höhe des Schmerzens- geldes beizumessen sei, insbesondere wenn die seelischen Leiden die Lebenssituation des Betroffenen nachhaltig prägen.
Panikattacken und die von dem im konkreten Fall hinzugezogenen Sachverständigen bestä- tigte mittelschwere Depression beeinflussen nach Auffassung der Saarbrücker LG-Richter die Lebensführung nachhaltig negativ.
Das OLG Hamm hat bei einem chronischen psychophysischen Erschöpfungszustand ein Schmerzensgeld von 5.000 EUR zuerkannt (OLG Hamm, Urteil v. 02.04.2001, 6 U 231/99), das OLG Frankfurt für eine massive psychische Beeinträchtigung 7.225 EUR (OLG Frankfurt, Urteil v. 01.10.2004, 4 U 26/95). Das OLG Brandenburg hält für ein mehrere Jahre dauerndes Leiden unter so- matoformen Beschwerden ein Schmerzens- geld von 7.500 EUR für angemessen (OLG Brandenburg Urteil v. 08.04.2004, 12 U 3/03). Bei einer schweren Traumatisierung mit einzelnen Panikattacken sprach das LG Bonn ein Schmerzensgeld von 8.000 EUR zu (LG Bonn, Urteil v. 04.03. 2008, 3 O 334/06).
Für eine jahrelange somatoforme Schmerz- störung sah das OLG Schleswig ein Schmer- zensgeld von 10.000 EUR vor (OLG Schles- wig, Urteil v. 19.12.2002, 7 U 163/01), ein jahrelang dauerndes chronisches Schmerz-
syndrom einhergehend mit einer Berufsun- fähigkeit führte beim OLG Brandenburg zu einem Schmerzensgeld von 12.000 EUR (OLG Brandenburg Urteil v. 05.05. 2009, 5 U 177/08).
PKW-Unfall und Schmerzensgeld
Bei einem Pkw-Unfall ist zunächst zu be- rücksichtigen, dass jeder Insasse des Pkws eigene Ansprüche hat. Häufig argumentieren Haftpflichtversicherer damit, dass die De- ckungssumme aus dem Vertrag überschritten werde. Hier sind sorgfältig die Versicherungs- bedingungen zu prüfen. Oft wird vergessen, dagegen auch den Einwand des Vorwegbe- friedigungsrechts zu erheben ist.
Aufgrund dieses Rechts kann der Geschä- digte in der Regel darauf bestehen, dass sei- ne Ansprüche zuerst reguliert werden und die anderen Anspruchsberechtigten, wie z.B. Sozialversicherungsträger hinten anstehen müssen. Versicherer erheben auch gerne den Einwand des Mitverschuldens. Hier sollen dem Geschädigten angebliche eigene Fehler angelastet werden, was zu einer Verminde- rung der Haftungsquote führen soll.
Motorradunfall und Schmerzensgeld
Bei Motorradunfällen gilt dasselbe. Zudem ist die Frage der Vermeidbarkeit des Unfalls sorgfältig zu prüfen. Hier argumentieren die Versicherer sehr häufig fälschlicherweise da- mit, dass der Motorradfahrer früher hätte rea- gieren müssen und dies mit einer Vollbrem- sung. Dies ist nicht richtig.
Die Frage, wann der Motorradfahrer reagie- ren muss, ist eine juristische Frage und nicht in einem Sachverständigengutachten zu klä- ren. Außerdem muss der Maßstab immer ei- ne Bremsung sein, die der Motorradfahrer auch beherrschen kann.
Der Autor dieses Artikles ist Rechtsan- walt Wilfried Gaiser, Inhaber der Kanz- lei Saarpfalz mit über 30 Rechtanwäl- ten davon 15 Fachanwälten. Weitere Informationen über die Kanzlei Saar- pfalz erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.jurisitenfuchs.de oder direkt bei Herrn RA Wilfried Gaiser in St. Ingbert in der Ludwigsstraße 26. Te- lefonisch erreichen Sie die Kanzlei in St. Ingbert unter der Telefon-Nummer 06894-3891389.
RA Wilfried Gaiser
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