Page 27 - Ausgabe 103 / März 2021
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Am 1. August 2018 starteten Annalena Rebmann, Eileen Georg, Johannes Heinz und Mergim Verbani ihre Aus- bildung. Nach zweieinhalb spannenden Jahren sind sie jetzt ganz offiziell Bank- kaufleute.
Drei der ehemaligen Azubis bleiben der Sparkasse erhalten und haben bereits ihre eigenen Aufgabengebiete übernommen. An- nalena Rebmann berät als Junge Erwachsene Beraterin zukünftig junge Kunden zwischen 18 und 30 Jahren, Johannes Heinz kümmert sich im Firmen- und Gewerbekundencenter um Neukunden und Mergim Verbani unter- stützt das Kunden-Service-Center, die tele- fonische Geschäftsstelle der KSK. Eileen Georg hat sich für ein Studium entschieden.
Sie verlässt die Sparkasse mit einem lachen- den und einem weinenden Auge, wie sie selbst sagt. Bei einer coronakonformen Zeugnisübergabe gratulierten die Sparkas- sendirektoren Armin Reinke und Stefan Gessner sowie die Ausbildungsleiterin An- gela Zapp und wünschten für die Zukunft viel Erfolg. Auf die drei neuen Mitarbeiten- den warten jetzt spannende Herausfor- derungen und attraktive Weiterbildungs- möglichkeiten.
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um zu gewährleisten, dass Ihr Wille auch im Testamentstext vollständig und zweifels- frei zum Ausdruck kommt.
Zum Abschluss noch ein Wort zu den Kos- ten eines Testamentes:
Ein renommierter Fachanwalt für Erbrecht hat die Frage seiner Mandantschaft:
„Was kostet ein Testament?“
so beantwortet:
„Im Zweifel Ihr ganzes Vermögen, wenn sie keines machen!“
Konkret ausgedrückt:
Ein Testament kostet nur einen Bruchteil des- sen, was später bei einem Rechtsstreit an Gerichtskosten, Anwaltskosten und Sachver- ständigenkosten unweigerlich anfällt(gege- benenfalls über mehrere Instanzen mit ei- nem oft hohen fünfstelligen Betrag; gegebe- nenfalls auch Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten, wenn der Prozess verloren wird!). Von dem zerstörten Familienfrieden und oftmals schwer beeinträchtigen Nerven und Gesundheit wollen wir erst gar nicht sprechen!
Es spricht also alles für und nichts gegen ein Testament (bzw. Ehegattentestament) mit fachanwaltlicher Unterstützung!
Vom Azubi zum Angestellten
Kreissparkasse Saarpfalz gratuliert zur bestandenen Prüfung
Ein neuer Ausbildungsjahrgang startet am 1. August 2021. Wer an einer Aus- bildung bei der Kreissparkasse Saar- pfalz interessiert ist, findet weitere In- formationen sowie Kontaktdaten un- ter www.karriere-saarpfalz.de. n
Weitere interessante Informationen über die Kanzlei Rechtsanwältin Mo- nika Fries & Rechtsanwalt Klaus Herr- mann, Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie Vorsorgevollmacht und Patientenver- fügung erhalten Sie in der Schloss- bergstraße 2, 66440 Blieskastel oder unter Telefon 06842-2523 sowie Tele- fon 06842-53022. Infos können Sie auch per E-Mail erfragen unter kanz- lei@fries-herrmann.de oder Sie besu- chen uns im Internet auf der Home- page: www.fries-herrmann.de. n
Drei der ehemaligen Azubis bleiben der Sparkasse erhalten
§ FRIES & HERRMANN § Anwaltskanzlei
Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht VorsorgeAnwälte (Vorsorgevollmacht u. Patientenverfügung)
SD2102
Kanzlei Blieskastel
Schlossbergstraße 2
66440 Blieskastel
Tel.: (0 68 42) 25 23
Fax: (0 68 42) 5 25 59 kanzlei@fries-herrmann.de
Kanzlei am Rotenbühl
66123 Saarbrücken-Rotenbühl (Post nur über Kanzlei Blieskastel Tel.: (06 81) 91 00 30 61 Fax: (0 68 42) 5 25 59 kanzlei@fries-herrmann.de
Mitglied bei VorsorgeAnwalt e.V. (www.vorsorgevollmacht-anwalt.de)
Geschäftsstelle Deutsche Schiedsgerichtbarkeit für Erbstreitigkeiten
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