Page 12 - Ausgabe 114 / Februar 2022
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Der Rechtsexperte informiert
Fachanwaltskanzlei Fries und Herrmann berät Sie gerne
mangels eines Testamentes “Zufallserbenge- meinschaften“ entstehen – mit fatalen Folgen für das Vermögen wegen einer dann nicht mehr stattfindenden geordneten Vermögens- nachfolge! Dies gilt vor allem bei Patchwork Familien. Dann wird in der Regel innerhalb der Familie bzw. im Verwandtenkreis heftig, langwierig und kostenträchtig um das Erbe oder einzelne Gegenstände des Nachlasses gestritten! Wie schlimm und folgenreich ist es daher, wenn durch ein unterlassenes oder fehlerhaftes Testament ein über Generatio- nen gewachsener Familienfrieden und das Familienvermögen zerstört werden!
Formfehler beim Testament
unbedingt vermeiden!
Leider müssen wir immer wieder in unserer anwaltlichen Praxis feststellen, dass Form- vorschriften bei der Testamentserstellung nicht beachtet werden!
Beispiel: Testament ohne Unterschrift:
Eine vermögende kinderlose Witwe, die kei- ne Geschwister hatte, hatte in ihrem Testa- ment mehrere mit ihr nicht verwandte Per- sonen, die sich lebzeitig auch um die Dame gekümmert hatten, als Erben eingesetzt.
Sie vergaß aber, den korrekterweise vollstän- dig eigenschriftlich von ihr geschriebenen Testamentstext mit ihrer eigenhändigen Un- terschrift zu versehen!
Was war die Folge?
Das Testament war trotz der guten Formu- lierungen vollends ungültig, weil der gesetz- lich notwendige “ Abschluss mit der eigen- händigen Unterschrift“ fehlte!
Daher trat die gesetzliche Erbfolge ein – Er- ben wurden ganz entfernte Verwandte (teil- weise auch im Ausland!), welche die Witwe überhaupt nicht lebzeitig kannte!
So wanderte das mühsam ersparte Vermögen an völlig fremde Personen und die Vertrau- enspersonen der Dame, die sich aufopfe- rungsvoll um sie gekümmert haben, hatten vollends das Nachsehen!
Liebe Leserinnen und Leser, auch in dieser Ausgabe wird Sie Klaus Herrmann von der Fachanwalts- kanzlei Fries und Herrmann im Stadtmagazin „es
Heftche“® rund um Ihre Rechte infor- mieren. Alle bisher veröffentlichen Teile finden Sie auch im Internet auf unserer Webseite www.es-heftche.de.
Das richtige Testament
Fehler beim Testament vermeiden!
Gefährlich ist es, dass die meisten ohne an- waltliche Beratung erstellten Testamente entweder nicht fehlerfrei formuliert oder aber bezüglich der bedachten Personen und des zu vererbenden Vermögens nicht mehr aktuell sind.
Hinzu kommt, dass die grundsätzlich als au- ßerordentlich wichtig erkannte Entschei- dung, ein Testament zu machen, oftmals auf den „St. Nimmerleinstag“ verschoben wird.
Welche Ängste bestehen aber vor einem Testament?
Neben dem Umstand, dass natürlich nie- mand sich gerne über sein Ableben Gedan- ken macht, stellen wir bei unserer anwaltli- chen Tätigkeit die folgenden „Aufschie- bungsgründe“ fest:
• Angst vor dem „endgültigen Festlegen“
• Anspruch, es jedem recht machen zu wollen • Furcht vor nicht genauen bzw. fehlerhaften
Formulierungen, weil die Begriffe im Erb- recht für juristische Laien (in der Tat!) oft schwer verständlich sind
• Falsche Vorstellung, dass eine Festlegung in einem Testament zu einem Streit führen könnte
• Befürchtung hoher Kosten bei anwaltlicher Beratung bzw. Beauftragung zur Testa- mentserstellung
Angst vor dem „endgültigen Festlegen“:
Diese Angst ist völlig unbegründet. Jedes Tes- tament kann – zwangsnotwendig! – nur die aktuelle Situation bezüglich der Personen und des Vermögens darstellen, wie sie zum Zeitpunkt der Testamentserstellung vorliegt. Hieraus ergibt sich aber gerade die Notwen- digkeit, ein einmal gefertigtes Testament auf die noch vorhandene Aktualität zu überprü- fen und ggf. Abänderung oder Ergänzungen vorzunehmen. Daraus wiederum erwächst
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notwendig die Schlussfolgerung, aus diesen Gründen immer aktuell ein auf die momen- tanen Bedürfnisse abgestimmtes Testament zu haben. Denken Sie nur an die Verant- wortung auch von jungen Eheleuten für die noch nicht abgesicherte Familie, wenn ei- nem Ehegatten etwas zustoßen sollte!
Daher unser Ratschlag:
„Für ein Testament ist es nie zu früh!“ Hingegen ist es oftmals „für das Vermögen zu spät“, wenn der Tod plötzlich eintritt und
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