Page 25 - Stadtmagazin "es Heftche"® | Ausgabe 133, September 2023
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 • Evtl. Übernahme von noch auf dem Haus lastenden Kreditschulden (Grundschuld!)
• Rückholrechte für „Wechselfälle des Le- bens“: Tod des Kindes, Verschuldung, Insol- venz, Scheidungs–Auseinandersetzung, gro- ber Undank
3. Vorsorge = Vorsorgevollmacht + Patien- tenverfügung
Sinn der Vorsorgevollmacht: (Im Gesetz so angeordnet) Gem. § 1896 BGB Verhinde- rung einer rechtlichen (gerichtlichen) Betreu- ung: Betreuung also nur für Notfall anzu- ordnen, wenn keine Vorsorgevollmacht vor- liegt! Vorsorgevollmacht i. d. R. als (umfas- sende) General-Vorsorgevollmacht formulie- ren: Es soll keine Lücke entstehen, für die ggf. Ergänzungsbetreuer ernannt wird.
Vorsorgliche Betreuungs–Verfügung in Ge- neral–Vorsorgevollmacht.
Bestellung von Hauptbevollmächtigten und weiteren Bevollmächtigten (falls Hauptbe- vollmächtigter ausfällt/verhindert ist) Präzise, umfassende und abschließende Re- gelungen für sämtliche:
• Vermögensangelegenheiten
• Persönliche Angelegenheiten (einschließ- lich Gesundheitssorge, Umsetzung Patien- tenverfügung).
Inhalt der Patientenverfügung:
Achtung! Rechtlich und medizinisch äußerst anspruchsvolles Dokument – schließlich geht es um Leben und Tod!
Beschreibung d. Regelungssituationen (wann wird eine Patientenverfügung angewendet?): • Unmittelbar bevorstehender Tod
• tödlich verlaufende Krankheit (sog. infauste Prognose)
• Demenz-Erkrankung mit Verweigerung Nahrungsaufnahme/Flüssigkeitsaufnahme • sog. Wachkoma-Fall (sog. permanenter ve- getativer Status, apallisches Syndrom)
Beschreibung der zu unterlassenden/abzu-
brechenden Maßnahmen, im Regelfall: • Mache Künstliche Beatmung
• keine Magensonde
• keine Reanimation
(naturgemäß nicht abschließend aufgezählt!)
Regelungen zur sog. indirekten/passiven Ster- behilfe (namentlich bei Krebspatienten) in Abgrenzung zur aktiven Sterbehilfe (in Deutschland nicht erlaubt)
Maßnahmen der Palliativmedizin und der Schmerztherapie (wird häufig vergessen!) Formulierung all dieser vorbezeichneten Re- gelungen individuell passend und nach Vor- gaben ausschließlich von Ihnen persönlich.
Verbindung („Link“) zu der General-Vorsor- gevollmacht muss rechtssicher formuliert werden
(„Personenidentität in beiden Dokumenten “). Sehr wichtig!
Eintragung der Vorsorgedokumente in Zen- trales Vorsorgeregister (ZVR) durch Anwalts- kanzlei.
Übermittlung der Notfall – Card – z.B. für Ihren Geldbeutel!
Fazit:
Vieles muss oder sollte jedenfalls bedacht sein!! Und wie sieht es bei Ihnen aus?
Mit guter Vorsorge schläft es sich mit Sicher- heit besser!
 Weitere interessante Informationen über die Kanzlei Rechtsanwältin Mo- nika Fries & Rechtsanwalt Klaus Herr- mann, Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie Vorsorgevollmacht und Patientenver- fügung: Schlossbergstraße 2, 66440 Blieskastel, Telefon 06842-2523 oder 06842-53022, E-Mail: kanzlei@fries- herrmann.de. Infos auch online unter: fries-herrmann.de.
Herrn RA Klaus Hermann
  Herbstmarkt der Kunsthandwerker
Am Jägersburger Weiher gibt es wunderschöne Dinge
 Nach dem großen Erfolg im letzten Jahr von unserem ersten Herbstmarkt der Kunsthandwerker findet am Sonn- tag, den 24. September 2023 von 11.00 bis 17.00 Uhr ein zweiter Herbstmarkt rund um das Blockhaus am Jägersbur- ger Weiher statt. Der Eintritt ist frei.
Die 25 Kunsthandwerker bieten Holzarbei- ten, Schmuck, Etageren aus Sammeltassen und buntem Geschirr, Nähobjekte in vieler- lei Ausführungen (u.a. Kinderkleidung, Uten- silos, Leder, Lederpuschen, Leseknochen, Ta- schen uvm.), Strick- und Häkelarbeiten (wie Socken und Schals), Betondeko, Lichterfla- schen mit Sprüchen, Upcycling, Diamant- Painting, Arbeiten mit dem Plotter und Di- gital Art Print, Spültücher, Putzschwämme und gehäkelte Deko, Accessoires für Tiere, Keramik für Haus und Garten, Papierarbei- ten, Quilt- und Patchwork-Näharbeiten, Steinbilder, dekorierte Holzscheiben, Ein- gangsschilder, Malerei, Marmelade, Liköre und Geschenke aus der Küche, Honig, Gieß- arbeiten uvm. an. Auch gibt es wieder Musik „Live-Saxophon-Jazz“ mit Stefan Selzer und es wird Kinderschminken angeboten durch Doris Selzer. Fürs leibliche Wohl wird durch das Team vom „Blockhaus“ bestens gesorgt.
Auf Ihren Besuch freuen sich der Ver- ein „Hobbykünstler um den Höcher- berg e.V.“ und das Team vom „Block- haus am Jägersburger Weiher“.
© Sandra Bauer
  § FRIES & HERRMANN §
Anwaltskanzlei
Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht VorsorgeAnwälte (Vorsorgevollmacht u. Patientenverfügung) Testamentsvollstreckung, Vermögensnachfolgeplanung
  Kanzlei Blieskastel
Schlossbergstraße 2
66440 Blieskastel
Tel.: (0 68 42) 25 23
Fax: (0 68 42) 5 25 59 kanzlei@fries-herrmann.de
Kanzlei am Rotenbühl
66123 Saarbrücken-Rotenbühl (Post nur über Kanzlei Blieskastel Tel.: (06 81) 91 00 30 61 Fax: (0 68 42) 5 25 59 kanzlei@fries-herrmann.de
   Mitglied bei VorsorgeAnwalt e.V. (www.vorsorgevollmacht-anwalt.de)
Geschäftsstelle Deutsche Schiedsgerichtbarkeit für Erbstreitigkeiten
MPS2203
  Ausgabe 133 / September 2023
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