Page 14 - Stadtmagazin "es Heftche"® | Ausgabe 136, Dezember 2023
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 Der Rechtsexperte informiert
Fachanwaltskanzlei Fries und Herrmann berät Sie gerne
dung, sondern auch aufgrund der mit jedem Streit einhergehenden nervlichen Belastun- gen - sind gemeinsame Kinder vorhanden, gilt dies erst recht - sollte trotz aller emotio- nalen Gegebenheiten tunlichst der Versuch unternommen werden, das Notwendige möglichst einvernehmlich zu regeln.
Voraussetzung einer jeden Ehescheidung ist der Ablauf des Trennungsjahres, was bedeu- tet, dass die Ehepartner wenigstens ein Jahr räumlich getrennt voneinander gelebt haben müssen, sei es „unter einem Dach“ oder durch Auszug eines der beiden Partner, bevor überhaupt Scheidungsantrag beim zuständi- gen Familiengericht eingereicht werden kann.
Dieses vom Gesetzgeber vorgesehene Tren- nungsjahr kann und sollte unbedingt auch dazu genutzt werden, sämtliche mit einer Trennung und späteren Ehescheidung zu klä- renden Fragen möglichst einvernehmlich zu besprechen und zu regeln.
Um von vorneherein abzuklären, wie eine einvernehmliche Ehescheidung idealerweise durchzuführen ist und insbesondere, wie ei- ne Scheidung ohne Streit zum Erfolg geführt werden kann, sollte sich zumindest ein Ehe- partner fachanwaltlich beraten lassen.
Wir als Fachanwälte für Familienrecht infor- mieren Sie in diesem Zusammenhang na- türlich über Detailfragen im Zusammenhang mit Ihrer Trennung, sei es zu Ansprüchen auf Kindesunterhalt, auf Ehegattenunterhalt oder etwa auf Zugewinnausgleich; auch Fragen zum Umgangs- und Sorgerecht für die Kin- der oder etwa Fragen betreffend die Ehe- wohnung und den Hausrat stellen sich im- mer wieder.
Seit über drei Jahrzehnte sind wir auf dem Gebiet des Familienrechts mit mehreren Fachanwälten für Familienrecht, in Theorie und Praxis erfahren, tätig.
Wird von beiden Ehepartnern die Durchfüh-
 Liebe Leserinnen und Leser, auch in dieser Ausgabe wird Sie Monika Fries von der Fach- anwaltskanzlei Fries und Herr- mann im Stadt- magazin „es Heft-
che“® rund um Ihre Rechte informie- ren. Alle bisher veröffentlichen Teile finden Sie auch im Internet auf unserer Webseite www.es-heftche.de.
Ehescheidung – Fair Play statt Rosenkrieg In Deutschland scheitert etwa jede dritte Ehe.
Im Zuge einer Trennung und Ehescheidung stellen sich viele Fragen, die – dies ist zu- mindest unser Bestreben als renommierte Fachanwaltskanzlei für Familien- und Erb- recht in Blieskastel und Saarbrücken am Ro- tenbühl – möglichst einvernehmlich zwi- schen den Ehepartnern geregelt werden soll- ten. Damit können belastender Streit als auch die nervlichen Belastungen einer jeden Trennungs- und Scheidungssituation insbe- sondere im Hinblick auf gemeinsame min- derjährige Kinder ebenso möglichst gering gehalten werden wie die im Zuge einer Ehe- scheidung anfallenden Kosten.
Um spätere „Rosenkriege“ zu vermeiden, besteht jederzeit – sowohl vor oder auch nach der Eheschließung – die Möglichkeit, einen einvernehmlichen Ehevertrag einzu- gehen.
Durch einen frühzeitig abgeschlossenen Ehe- vertrag, und zwar auch schon zu Zeiten, oh- ne jegliche Scheidungsbezug, können bereits sämtliche mit einer späteren möglichen Tren- nung und Scheidung verbundenen Fragen vorab geklärt werden, so dass – sollte es tat- sächlich zu einer Trennung/Scheidung kom- men – nicht mehr über Fragen des Tren- nungsunterhaltes, des Nachscheidungsun- terhaltes, des Zugewinnausgleiches, des Um- gangs- und Sorgerechts, des Kindesunterhal- tes und vieles mehr gestritten werden muss. Um den gesetzlichen und richterlichen Vor- gaben eines derartigen Ehevertrages zu ent- sprechen ist eine fachanwaltliche Beratung unbedingt notwendig, da ein Ehevertrag der richterlichen Inhalts- und Ausübungskontrol- le unterliegt, also bei einer Ehescheidung
auch vom zuständigen Familiengericht in- haltlich geprüft wird.
Aber auch für den Fall, dass kein Ehevertrag vorliegen sollte, sind wir als Ihre Fachan- wälte für Familienrecht im Interesse unserer Mandanten bestrebt, eine möglichst einver- nehmliche und nervenschonende Trennung und Ehescheidung herbeizuführen. Schließlich macht eine Trennung oder Schei- dung eine gemeinsame Ehe oder Partner- schaft nicht ungeschehen, sind gar gemein- same Kinder vorhanden bleiben Sie auch
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nach einer Scheidung weiter familiär mitei- nander verbunden: Eltern bleiben Eltern auch bei Trennung und Scheidung.
Allerdings muss auch eine in jeder Hinsicht einvernehmliche Ehescheidung durch Be- schluss des zuständigen Familiengerichts vollzogen werden, wobei es ein jeder der beiden Ehepartner maßgeblich in der Hand hat, den Verfahrensablauf mitzugestalten. Können sich die Ehepartner im Vorfeld einer Ehescheidung nicht über die Scheidungsfol- gen verständigen bleibt letztendlich nur eine streitige Scheidung, bei welcher die Schei- dungsfolgesachen gesondert und jeweils streitig zu entscheiden sind – der berüchtigte Rosenkrieg droht!
Nicht nur aufgrund der erheblich höheren Scheidungskosten einer streitigen Eheschei-
      A. Arend
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