Page 16 - Stadtmagazin "es Heftche"® Homburg | Ausgabe 147, November 2024
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Der Rechtsexperte informiert
Fachanwaltskanzlei Fries und Herrmann berät Sie gerne
oft schwer überschaubar! Und teilweise auch streitig! Der Gesetzgeber wollte (verständlicherweise) einen „Notplan“ festlegen, um in diesen Fällen eine (dann grundsätzlich notwendige) gesetzliche Be- treuung – zumindest für die Gesundheits- sorge – zu vermeiden. Keineswegs war es Absicht des Gesetzgebers, in diesen Fällen der Gesundheitssorge Vorsorge- vollmachten (die ja ausdrücklich auch gesetzlich geregelt sind!) „für unnütz zu erklären“ Lassen Sie es doch daher bitte
nicht zu diesen tatsächlich unklaren und rechtlich unsicheren Situationen kom- men. Wenn Sie aber über eine rechts- sichere, individuell auf Sie abgestimmte,
Liebe Leserinnen und Leser, auch in dieser Aus- gabe wird Sie Klaus Herrmann von der Fach- anwaltskanzlei Fries und Herr- mann im Stadt-
magazin „es Heftche“® rund um Ihre Rechte informieren. Alle bisher ver- öffentlichten Teile finden Sie auch immer im Internet auf unserer Web- site www.es-heftche.de.
Testament, Vorsorgevollmacht, Patienten- verfügung – brauchen wir doch alles überhaupt nicht und kostet nur unnützes Geld?
Ist das wirklich so oder könnte eine solche Lebenseinstellung sich bei obigen Themen als Bumerang erweisen?
Viele Menschen haben mittlerweile er- kannt, welche negative Folgen ein sol- ches Motto bei wichtigen Lebensthemen nach sich ziehen kann. So führt z.B. der andauernde Genuss von industriemäßig hergestellten Billig-Lebensmitteln bzw. ständigem Fast–Food zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen. Aber auch für die persönliche Vorsorge zu Leb- zeiten (Vorsorgevollmacht/Patientenver- fügung) und für den Zeitpunkt des Ab- lebens (Testament) werden immer noch „Billigprodukte“ oder gar kostenfreie An- gebote aus dem Internet individuellen Ge- staltungen auf Grundlage fachanwaltlicher Beratung vorgezogen. Es mag ja sein, dass solche Produkte aus dem Internet oder aus Broschüren (z.B. Vordrucke für Vorsorge- vollmachten bzw. Patientenverfügungen, aber auch ggf. Vorschläge für Testamente) eine bessere Lösung darstellen, als „wenn man gar nichts macht.! “ Es findet dann aber leider keine Kontrolle statt, ob diese Regelungen wirklich persönlich genau passen bzw. auch alle Regelungen ent- halten, die doch rechtlich möglich, oftmals sogar notwendig, sind. Eigenkontrolle ist bekanntermaßen vielfach überhaupt keine Kontrolle! Gestatten Sie, dass wir Ihnen in dieser Hinsicht heute einmal zwei Bei- spiele aus unserer täglichen Anwaltspraxis
vorstellen, einhergehend damit, dass oftmals Irrtümer und Fehlvorstellungen bei den Menschen vorherrschen: Die be- rühmten Irrtümer im Erbrecht und bei Vorsorgeregelungen! 1. Macht neues Ehegatten-Notvertretungsrecht eine Vor- sorgevollmacht etwa überflüssig??? Seit dem 01.01.2023 hat der Gesetzgeber für die Fälle der Bewusstlosigkeit bzw. Krank- heit (ohne eigene Äußerungsfähigkeit) eines Ehegatten dem anderen Ehegatten ein Notvertretungsrecht eingeräumt. Z.B. für Untersuchungen, Heilbehandlungen, ärztliche Eingriffe, Entgegennahme von ärztlichen Aufklärungen und Abschluss von Behandlungsverträgen/Krankenhaus- verträgen. Wenn von einem Ehegatten dem anderen Ehegatten eben keine Vorsorge- vollmacht ausgestellt wurde! Ganz ab- gesehen von der Schwierigkeit, wie ein Arzt
im Notfall das Vorliegen einer Ehe prüfen soll und ob es wirklich tatsächlicher Wille eines Ehegatten ist, auch von dem anderen Ehegatten vertreten zu werden, sind diese Notmaßnahmen vom Umfang her und auch der Zeitdauer gesetzlich beschränkt. Auch besteht dieses Notvertretungsrecht nicht für Vermögensangelegenheiten Die gesetzlichen Regelungen sind für den Laien – und auch leider für den Arzt –
und vor allem auch vollständige General- Vorsorgevollmacht verfügen (am besten mit weiteren Bevollmächtigten neben dem Hauptbevollmächtigten und Rege- lung deren Reihenfolge) sind Sie doch auf der sicheren Seite. Der Vorteil einer in einer Fachanwaltskanzlei mit Ihnen vorbesprochenen, im Entwurf für Sie in- dividuell ausformulierten und in einem Abschlussgespräch endgültig festgelegten
Symbolbild
© Adobe Stock / Michael J Berlin
Ausgabe 147 / November 2024
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