Page 16 - Stadtmagazin "es Heftche"® Homburg | Ausgabe 148, Dezember 2024
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Der Rechtsexperte informiert
Fachanwaltskanzlei Fries und Herrmann berät Sie gerne
die Anweisungen des Erblassers in dessen wohlverstanden dem Willen um und auch durch. Er sorgt dafür, dass alle Aufgaben und Vermächtnisse erfüllt werden, wenn Sie auch nicht dem Willen einzelner Erben entsprechen mögen, zum Beispiel wenn ein großer Betrag an eine wohltätige Or- ganisation gespendet werden soll. Die Ver- waltung des Nachlasses wird den Erben für den Zeitraum der Testamentsvollstreckung entzogen und der Nachlass so vor deren Zugriff geschützt. Möchte der Erblasser etwa vermeiden, dass sein Unternehmen voreilig liquidiert, seine wertvolle Kunst- sammlung oder Immobilien „verramscht“ werden, ist der Testamentsvollstrecker die ideale Wahl.
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letzten Willen festgelegt hat? Ja und nein, lagert. Der Testamentsvollstrecker setzt
denn was so einfach klingt, ist oft schwie- rig, wenn
1. die Erben den Willen des Erblassers nicht beachten oder nicht verstehen (wollen)
Die Erben sind abgesehen von einigen gesetzlich geregelten Ausnahmen relativ frei in der Umsetzung des letzten Willens und können sich zum Beispiel innerhalb der Erbengemeinschaft einvernehmlich
Liebe Leserinnen und Leser, auch in dieser Aus- gabe wird Sie Tanja Matheis von der Fach- anwaltskanzlei Fries und Herr- mann im Stadt-
magazin „es Heftche“® rund um Ihre Rechte informieren. Alle bisher ver- öffentlichten Teile finden Sie auch immer im Internet auf unserer Web- site www.es-heftche.de.
Den eigenen, letzten Willen durchsetzen und Streit unter den Erben vermeiden
Den Begriff Testamentsvollstrecker hat sicherlich jeder schon einmal gehört und doch wird viel zu selten ein Testaments- vollstrecker eingesetzt. Dabei ist die An- ordnung einer Testamentsvollstreckung das Gestaltungsmittel, mit dem die eigene Nachfolge individuell und zielgerichtet gesteuert werden kann. Ein Testaments- vollstrecker hat viele Aufgaben, Rechte und Pflichten, die im Einzelnen von den Anordnungen des Erblassers abhängen. Dennoch lässt sich die Frage „was ist, bzw. was macht ein Testamentsvollstrecker?“ einfach beantworten: Der Testamentsvoll- strecker setzt den Willen des Verstorbenen um. Hierzu wird uns von Mandanten und Zuhörern unserer Vorträge regelmäßig die Frage gestellt: Müssen nicht die Erben ohnehin tun, was der Erblasser in seinem
Symbolbild
© Adobe Stock / MT.PHOTOSTOCK
über die Anordnungen des Erblassers hinwegsetzen. Zudem: Der Wille des Erb- lassers kann von verschiedenen Erben auch durchaus unterschiedlich interpretiert werden. Nicht zu vergessen, dass das Eigeninteresse der einzelnen Erben oft den eigentlichen Willen des Erblassers über-
2. die Erben zerstritten sind
Eine zerstrittene oder auch nur uneinige Erbengemeinschaft ist für die Abwicklung des Nachlasses und die anschließende Auseinandersetzung ein großes Problem, denn Miterben können den Nachlass nur gemeinschaftlich verwalten und sind bei entscheidenden Maßnahmen auf die Zu-
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Testamentsvollstreckung, Vermögensnachfolgeplanung
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Geschäftsstelle Deutsche Schiedsgerichtbarkeit für Erbstreitigkeiten
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