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Saarland startet

Automatische Standortübermittlung bei Notrufen über 110

Noch am selben Tag, an dem der Landtag im Saarland eine neue gesetzliche Regelung beschlossen hat, wurden bereits die ersten Schritte zur Umsetzung eingeleitet: Künftig sollen bei Notrufen über die Polizei-Notrufnummer 110 automatisch Standortdaten übermittelt werden können – ein bedeutender Fortschritt für die schnelle und zielgerichtete Hilfe im Ernstfall.

Die sogenannte AML-Technik („Advanced Mobile Location“) ermöglicht es, bei einem Notruf den genauen Standort des Anrufers automatisch an die Polizei zu übermitteln – insbesondere dann, wenn die betroffene Person diesen nicht selbst angeben kann, etwa bei Bewusstlosigkeit, Orientierungslosigkeit oder Sprachbarrieren. Das Saarland hat heute offiziell seine Teilnahme am bundesweiten Pilotprojekt erklärt und die dafür notwendige Erklärung an die zentrale Koordinierungsstelle in Baden-Württemberg übermittelt. Von dort aus wird die technische Einführung der AML-Funktion bundesweit gesteuert. Die Landespolizeidirektion im Saarland geht davon aus, dass die technische Umsetzung innerhalb von etwa einer Woche abgeschlossen sein wird. Innenminister Reinhold Jost begrüßte die Entscheidung und hob die Bedeutung der parteiübergreifenden Unterstützung hervor: „Mit der Einführung der AML-Technologie auch für Notrufe über 110 verbessern wir den Schutz der Bürgerinnen und Bürger erheblich. Gerade in lebensbedrohlichen Situationen zählt jede Minute – der automatische Standortabruf kann hier den entscheidenden Unterschied machen. Mein besonderer Dank gilt den Fraktionen von SPD und CDU im saarländischen Landtag. Durch ihre konstruktive Zusammenarbeit und ihr gemeinsames Engagement für dieses wichtige Vorhaben wurde ein bemerkenswert zügiges Gesetzgebungsverfahren ermöglicht. Nur so konnte die notwendige Rechtsgrundlage rechtzeitig geschaffen werden, damit das Saarland ohne Verzögerung am Pilotprojekt teilnehmen kann.“

Damit wird das Saarland eines der ersten Bundesländer sein, das sowohl die technische als auch die rechtliche Infrastruktur für die automatische Standortübermittlung bei Notrufen über 110 vollständig umgesetzt hat.

Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt – mit Veröffentlichung im Amtsblatt – kann die Polizei im Saarland auf die automatisch übermittelten Standortdaten zugreifen. Dies soll die Einsatzkräfte künftig in die Lage versetzen, noch schneller zu helfen, wenn Menschen in Not geraten.

 

Hintergrund:
Bereits seit August 2024 wird ein Pilotbetrieb zur standortgenauen Ortung von Notrufen über 110 schrittweise auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet. Die AML-Technologie aktiviert beim Wählen des Notrufs automatisch Sensoren wie GPS und WLAN im Smartphone und sendet den ermittelten Standort über das Mobilfunknetz an die zuständige Leitstelle – präzise bis auf wenige Meter. Dafür ist keine zusätzliche App und keine manuelle Aktivierung durch den Anrufer erforderlich. Die Standortdaten werden beim Notruf nur temporär in einer gesicherten Datenbank bereitgestellt: Sie sind pseudonymisiert und können lediglich für ein Zeitfenster von 60 Minuten von berechtigten Notrufabfragestellen abgerufen werden. Danach werden sie unwiderruflich gelöscht. Der Zugriff erfolgt ausschließlich durch Eingabe der Anrufernummer über ein geschütztes Webportal, das von den zuständigen Einsatzsachbearbeitern genutzt wird. © Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

 

Schenk, Silvia
26. Jun 2025