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Neufassung der Friedhofssatzung

Zum 1. März 2026 tritt diese in Kraft

Zum 01.03.2026 treten die Neufassung der Friedhofssatzung sowie die dazugehörige Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bexbach in Kraft.

Die Satzungen sind auf der Internetseite der Stadt Bexbach unter der Rubrik „Satzungen“ veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Im Zuge der Überarbeitung wurden unter anderem die Regelungen zur Grabsteingestaltung bei Wiesengräbern sowie zur Grabgestaltung bei Gemeinschaftsbaumurnenanlagen angepasst. Zudem besteht künftig die Möglichkeit, Nutzungsrechte bei Familien- und Urnengräbern einmalig um weitere 5, 10 oder 15 Jahre zu verlängern.

 

Bei Fragen zu den Satzungen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung, Frau Lupp, unter 06826/ 529-212 gerne zur Verfügung. © Stadt Bexbach

Schenk, Silvia
26. Feb 2026