Entwicklung der Inneren Sicherheit im Saarland
Moderne Polizeiarbeit und starker Bevölkerungsschutz greifen künftig noch enger ineinander
Innere Sicherheit bedeutet mehr als die Bekämpfung von Kriminalität. Sie bedeutet, Menschen vor Gefahren zu schützen, Krisen beherrschbar zu machen und einen Staat zu gewährleisten, der auch unter veränderten Bedingungen handlungsfähig bleibt. Das Saarland entwickelt deshalb seine Sicherheitsarchitektur konsequent weiter. Mit dem zweiten Polizeirechtsänderungsgesetz (PRÄNG II) und dem neuen Saarländischen Bevölkerungsschutzgesetz (SBSG) werden zwei zentrale Säulen der Inneren Sicherheit gleichzeitig zukunftsfest aufgestellt.
„Die Gefahren unterscheiden nicht nach Zuständigkeiten. Deshalb dürfen wir Sicherheit auch nicht in einzelnen Zuständigkeiten denken. Eine moderne Polizei gehört genauso dazu wie funktionierender Brand- und Katastrophenschutz, Krisenmanagement, der Schutz Kritischer Infrastrukturen und die Zivile Verteidigung“, sagt Innenminister Reinhold Jost. Das Polizeirechtsänderungsgesetz schafft einen modernen Rechtsrahmen für neue Bedrohungslagen und technische Entwicklungen. Dazu gehören unter anderem klar begrenzte Möglichkeiten zur automatisierten Datenanalyse, die Drohnenabwehr sowie rechtssichere Regelungen für neue technische Einsatzmittel. „Wir geben unserer Polizei die Instrumente, die sie braucht – mit hohen rechtsstaatlichen Standards und klaren Grenzen“, so Jost. Gleichzeitig entwickelt das SBSG den klassischen Brand- und Katastrophenschutz zu einem ganzheitlichen Bevölkerungsschutz weiter. Krisenmanagement, KRITIS-Schutz und Zivile Verteidigung werden systematisch eingebunden, Gefährdungs- und Risikoanalysen gestärkt und das Ehrenamt weiter unterstützt. Die externe Anhörung hat diesen Gesamtansatz ausdrücklich bestätigt.
Reinhold Jost: „Unser Anspruch ist ein Saarland, das vorbereitet ist: auf Kriminalität und neue technische Bedrohungen ebenso wie auf Naturereignisse, den Ausfall kritischer Infrastruktur oder große Krisen. Innere Sicherheit entsteht dort, wo Prävention, Gefahrenabwehr und Krisenvorsorge ineinandergreifen. Genau dafür schaffen wir jetzt die rechtlichen Grundlagen.“ © Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

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