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SBGG-Novelle

Jung: „Jeder Mensch ist gleich viel wert und hat das gleiche Recht auf Teilhabe“

In der Landtagsitzung vom 25.8. wurde in der zweiten Lesung die Novelle des Saarländischen Behindertengleichstellungs-gesetzes (SBGG) beschlossen. 

„Es gibt politische Stimmen, die gesellschaftliche Teilhabe infrage stellen und wieder stärker danach unterscheiden wollen, wer vermeintlich dazugehört und wer nicht. Dem setzen wir ein klares Verständnis entgegen: Jeder Mensch ist gleich viel wert und hat das gleiche Recht auf Teilhabe. Das muss auch in unserer politischen Arbeit sichtbar sein. Die Novelle des SBGG ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem Saarland, in dem Inklusion gelebte Wirklichkeit ist. Die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich wird weiter gestärkt, die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen ausgebaut und ihre Beteiligung an politischen und administrativen Entscheidungen verbessert,“ betont Sozialminister Magnus Jung.

So müssen u.a. bei investiven Baumaßnahmen künftig Barrieren im gesamten betroffenen öffentlichen Gebäude entfernt werden – und zwar nicht nur in Bereichen mit Publikumsverkehr. So profitieren nicht nur Besucherinnen und Besucher, sondern auch die Beschäftigten von einer barrierefreien Arbeitsumgebung. 

Daneben wird auch die Selbstverantwortung des Landesbehindertenbeirtates gestärkt. Der Beirat entscheidet künftig selbst über seine Zusammensetzung. Kleinteilige Vorgaben werden aus dem Gesetz entfernt und in der zugehörigen Verordnung geregelt. 

Die Beteiligung der Menschen, die direkt von den Regelungen des SBGG betroffen sind, war bei der Landesregierung bei der Gesetzesnovelle besonders wichtig. Daher wurde sie in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet - von Workshops, über Online-Umfrage bis zur externen Anhörung. © Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Schenk, Silvia
27. Aug 2026