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Bauantrag und Genehmigung Teil 5

Schreckenstage in Neunkirchen als der Gasometer explodierte

Der Gasbehälter wurde durch Urkunde vom 3. Dezember 1930 vom Verwaltungsausschuss des Saargebietes genehmigt. Vorher stand an der gleichen Stelle ein anderer Gasbehälter mit einem Fassungsvermögen von 15 000 cbm.

Im Bauantrag der Neunkircher Eisenwerk A.G. vom 23. September 1930 heißt es wie folgt:
Betr.: Gasbehälter 120 000/ 160 000 cbm
Der von uns zur Ausführung gebrachte wasserlose M.A.N. Gasbehälter ist das Ergebnis vielfacher Bemühungen, einen sogenannten „trockenen Gasbehälter“ zu schaffen. Von den dafür bis jetzt bekannt gewordene Anordnungen unterscheidet sich unsere durch D.R.P. geschützte Ausführung dadurch, dass zwar die flüssige Dichtung beibehalten wird, trotzdem aber Wasserbecken und Wasserringtassen in Wegfall kommen.
Ohne Flüssigkeitsdichtung ist nach unserem Dafürhalten ein Gasbehälter nicht betriebsfähig. Aber es ist unzweckmäßig für einen Gasdruck von 100 bis 200 mm ein Wasserbecken von 10 000 bis 15 000 mm Wasserhöhe mit in Kauf zu nehmen. Die Fundierung eines solchen Wasserbeckens ist kostspielig; außerdem wird der Behälter dadurch erheblich verteuert. Wir benutzen nun zum gasdichten Abschluss ebenfalls eine Flüssigkeitsschicht, aber dem angegebenen Gasdruck entsprechend von etwa 300 bis 350 mm Höhe. Dadurch wird die benötigte Flüssigkeitsmenge nur ein ganz geringer Bruchteil der sonst erforderlichen und es ist möglich, für die Abdichtflüssigkeit eine schwer gefrierbare nämlich Gasteer oder Gasometeröl zu wählen. Der Entfall des Wasserbeckens bietet ferner noch den Vorteil, dass die dabei mit Recht so gefürchtete Verunreinigung umliegender Brunnen und Gewässer ausgeschlossen ist.

Entfall der Heizung, Anstrichverringerung, trockenes Gas.
Ferner wird der bedeutende Vorteil erreicht, dass die lästige und im Betrieb recht missliche Heizung des Wasserbeckens und der Wassertassen entfällt. Die Betriebskosten werden somit ebenfalls verringert. Es entfällt ferner die Anstrichserneuerung der Hubteile. Da nämlich bei unserer Anordnung der Mantel feststeht und die innen befindliche, bewegliche Scheibe samt der Abdichtungsflüssigkeit an der Innenseite des Mantels entlang gleitet, so braucht diese überhaupt nicht unter Anstrich gehalten zu werden; diese Erneuerung erfolgt selbsttätig, ohne dass dadurch Kosten entstehen. Der Anstrich der Außenseite des Kessels ist wie bei jeder anderen Eisenkonstruktion zu behandeln. Das im Behälter befindliche Gas wird nicht angefeuchtet, da kein Beckenwasser vorhanden ist; das Gas verläßt den Behälter so trocken, wie es in den Behälter eingeführt wurde.

Gasdichter Abschluss der Scheibe
Die Scheibendecke trägt im vollen Umfang eine Tasse, in welcher die Abdichtkörper angeordnet sind, die das Bestreben haben, bei Unebenheiten der Wand selbsttätig diesen zu folgen und schließlich der normalen Wandform sich wieder anzupassen. Durch diese Einrichtung wird der Durchfluss der darüber befindlichen Abdichtflüssigkeit bedeutend verringert. Die geringe, abfließende Menge wird in 6 am Umfang verteilten Behältern gesammelt und von dort aus mittels kleiner Pumpen durch feste Steigleitungen wieder in die obere Teertasse befördert.

Pumpenmotoren
Der Antrieb der Pumpen erfolgt durch Elektromotoren von 2 PS Leistung, das Anlassen selbsttätig durch Schwimmerschalter und zwar ist die Anordnung so getroffen, dass die Motoren bereits eingeschaltet werden, wenn die Absperrflüssigkeit in der oberen Tasse 1 - 2 cm abgesunken ist. Es ist damit eine sehr weitgehende Reserve in der oberen Tasse vorhanden, nachdem die Sperrflüssigkeit etwa 10 cm absinken kann, ohne dass der Gasabschluss gefährdet ist. Das Versagen einzelner am Umfang angeordneter Pumpen ist belanglos, da in diesem Falle die betreffende Abteilung durch die nächstliegende Pumpe mitgespeist wird. Die Scheibentasse ist der Anordnung der Pumpen entsprechend durch Schottwände unterteilt. Diese Unterteilung hat außer betriebstechnischen Gründen noch den Vorteil, dass hierdurch ein vollständig ruhiger Gang des Behälters erzielt wird.

Ästhetische Wirkung
Wir heben noch hervor, dass der wasserlose Behälter auch in ästhetischer Beziehung weitgehenden Ansprüchen genügt und sich viel besser in das Stadtbild einfügt als die freistehenden Behälter mit den beweglichen Teleskopringen.

Kurz zusammengefasst, bietet also der wasserlose Behälter folgende Vorteile:
1) Geringe Anschaffungskosten und geringe Betriebskosten.
2) Wegfall des Wasserbeckens samt Wassertassen, dadurch sichere und nur wenig Kostenaufwand erfordernde Fundierung bei denkbar geringstem Platzbedarf des Behälters; Grundwasserverseuchung ist ausgeschlossen.
3) Entfall der Heizung des Wasserbeckens und der Wassertassen.
4) Einfache Anstricherneuerung
5) Zugänglichkeit aller Teile; auch während des Betriebes.
6) Trockenes Gas, soweit dasselbe trocken in den Behälter kommt.
7) Gute ästhetische Wirkung des Behälters.
gez. Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg A.G. - Werk Gustavsburg

Am 3. Dezember 1930 hat der Verwaltungsausschuss des Saargebietes den Bau des Gasometers mit folgender Urkunde genehmigt: 
Urkunde über die Genehmigung zur Errichtung eines Gasbehälters auf dem in Neunkirchen Flur 1 Parzellen Nr 624/13 und 616/13 gelegene Gelände der Neunkircher Eisenwerk-Aktiengesellschaft in Neunkirchen
Auf Grund des § 25 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 1900 und des §110 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 ist durch Beschluss des Verwaltungsausschusses des Saargebiets vom 3. Dezember 1930 - Beschluss- liste No B 1004/30 - der Neunkircher Eisenwerk-Aktiengesellschaft in Neunkirchen die Genehmigung erteilt worden , auf ihrem Gelände in Niederneunkirchen Flur 1 Parzellen 624/13 und 616/13 etc. an Stelle des alten abgerissenen Gasbehälters einen neuen Gasbehälter mit 120 000 cbm Inhalt nach Maßgabe der vorgelegten, von Aufsichtswegen geprüften Entwurfsstücke zu errichten. 

Die Genehmigung wird an folgende Bedingungen geknüpft:
1) Sämtliche Treppen, Bühnen und Podeste sind zum Schutz gegen Absturz mit festem Geländer zu umgeben.
2) Die hölzernen Teile der Dachkonstruktion sind unten abzuhobeln und feuersicher anzustreichen.
3) Als Feuerlöschmöglichkeit sind mindestens 3 frostsichere Schaumfeuerlöscher auf dem obersten Umgange und mindestens 3 Tetrachlorkohlenstofflöscher am Fuße des Behälters vorzusehen.
4) Zur Sicherung der Scheibendichtung müssen stets genügend Pumpenreserven und hinreichender Teerölvorrat vorhanden sein.
5) Die Teerölbehälter sind mit einer Heizvorrichtung zu versehen.
6) Am Behälterausgang und an der Scheibe sind selbstschreibende Druckmesser vorzusehen, die täglich zu bedienen sind.
7) Das Behälteröl ist wöchentlich im Laboratorium auf die Güte seiner Verwendbarkeit zu untersuchen, worüber ein Kontrollbuch zu führen ist.
8) Den in der Anlage beschäftigten Arbeitern sind die üblichen hygienischen Einrichtungen (Waschgelegenheit, Staubfreie Kleiderablage und Abort) zur Verfügung zu stellen.
9) In der Nähe des Behälters ist ein Pulmotor zur ersten Hilfeleistung bei Gasvergiftungen bereit zu halten.

Fortsetzung folgt; Quellenangabe am Ende der Reihe
Ein Bericht von Wolfgang Melnyk / Horst Schwenk

Schenk, Silvia
23. Nov 2023

Serie: Historischer Verein Stadt Neunkirchen e.V.
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