Frist läuft am 19. Januar 2024 ab
Alte Führerscheine müssen getauscht werden
Die Kreisstadt Neunkirchen weist auf die Umtauschpflicht alter Führerscheine hin. Den Jahrgängen 1965 bis 1970 bleibt dafür laut Stufenplan der Bundesregierung noch Zeit bis 19. Januar 2024. Die alten Papiere in grauer oder rosa Farbe müssen gegen eine fälschungssichere, EU-einheitliche Version in Scheckkartenformat getauscht werden.
Ab 1971 geborene Führerscheininhaberinnen und -inhaber, die noch einen Papierführerschein besitzen, müssen diesen bis spätestens 19. Januar 2025 umtauschen.
Personen, die nach Ablauf der Umtauschfrist bei Verkehrskontrollen einen Papierführerschein vorlegen, müssen mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Ebenso kann dies an der Grenze und im Ausland zu Schwierigkeiten und Geldstrafen führen.
Es wird für den Umtausch eine Terminvereinbarung unter www.neunkirchen.de oder telefonisch unter (06821) 202-204 empfohlen. Beim Führerscheinumtausch mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild und der alte Führerschein. Die Gebühr für den Tausch beträgt 24 Euro. Wer sich den fertigen Führerschein zusenden lassen möchte, zahlt zusätzlich 5,10 Euro für den Direktversand. © Stadt Neunkirchen