Entlastung durch Kreisstadt
Neue Regelung bei Mittagsverpflegung Eltern und pädagogisches Fachpersonal
Der Stadtrat der Kreisstadt Neunkirchen hat am Mittwoch, 15. November, beschlossen, die Mittagsverpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen ab 2024 pauschalisiert abzurechnen. Zudem hat er entschieden, für die Eltern neue Bezahlmöglichkeiten zu schaffen.
„Ich danke dem Stadtrat, dass er mit seiner Entscheidung die pauschalisierte Abrechnung und neue Bezahlverfahren bei der Mittagsverpflegung ermöglicht. Die neue Regelung ist zeitgemäßer, entlastet die Eltern finanziell und entbindet das pädagogische Fachpersonal von einer fachfremden Aufgabe“, sagte Bürgermeisterin Lisa Hensler.
Bisher werden die Preise für ein Mittagessen pro Jahr, einrichtungsbezogen und abhängig vom jeweiligen Zulieferer festgelegt. Das pädagogische Fachpersonal in den Einrichtungen stellte den Eltern den jeweiligen Betrag monatlich in Rechnung und sammelte diesen in bar von den Eltern vor Ort ein. Die Einrichtungsleitungen haben das Geld anschließend auf das entsprechende Konto bei der Stadtkasse einbezahlt.
Die neue Regelung ist zeitgemäßer und entlastet sowohl Eltern als auch das pädagogische Fachpersonal. Zukünftig kann der Betrag eingezogen oder überwiesen werden. Damit muss diese zeitintensive Verwaltungsaufgabe nicht mehr durch die Einrichtung vor Ort übernommen werden. © Stadt NK