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Bescheide über die Grundbesitzabgaben 2024

Kreisstadt verschickt Steuerbescheide und Anlieferberechtigung 2024

Die Kreisstadt Neunkirchen verschickt derzeit die Bescheide über die Grundbesitzabgaben 2024. Dazu gehören Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren sowie der Landwirtschaftskammerbeitrag.

Die Abfallgebührenbescheide werden den Hauseigentümerinnen und -eigentümern vom Entsorgungsverband Saar (EVS) zugestellt. Die Bescheide für Gewerbesteuer und Hundesteuer wurden bereits versandt. Die erste Fälligkeit der Steuern und Grundbesitzabgaben ist am 15. Februar. 

Zusammen mit den Bescheiden der Grundbesitzabgaben wird die Anlieferberechtigung 2024 für den Grünschnittsammelplatz der Kreisstadt Neunkirchen übersandt. Mit dieser Berechtigung kann von Neunkircher Grundstücken stammendes, kompostierfähiges Grüngut gemäß der Gebührensatzung auf dem Sammelplatz in der Unteren Bliesstraße angeliefert werden. Die derzeit geltenden Öffnungszeiten der Grünschnittannahme sowie die Gebühren für die Anlieferung des Grünschnittes stehen auf der Anlieferberechtigung und online unter https://www.neunkirchen.de/gruenschnitt/
Gewerbetreibende benötigen für die Anlieferung eine Einzelberechtigung. Diese stellt die Abteilung für Steuern im Rathaus aus, Tel. (06821) 202-318, -319, -320.

Anmeldung zur Hundesteuer

Hundehalterinnen und -halter, die ihrer Meldepflicht zur Hundesteuer bisher nicht nachgekommen sind, werden gebeten, ihre Hunde anzumelden. Der städtische Ordnungsdienst ist angewiesen, verstärkt zu kontrollieren. Zuständig für die Anmeldung ist die Abteilung für Steuern im Rathaus, Zimmer 321, Tel. (06821) 202-321. © Stadt NK

Schenk, Silvia
13. Jan 2024