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Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit beachten

Zuwiderhandlungen werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es gemäß Paragraph 33 des Saarländischen Jagdgesetzes in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni (Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) verboten ist, Hunde außerhalb eingefriedeter Flächen, die sie nicht verlassen können, unangeleint laufen zu lassen, außer wenn sie zuverlässig den Bereich des Weges nicht verlassen. Zuwiderhandlungen werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

Aufgrund der besonderen Empfindlichkeit heimischer Wildtiere im genannten Zeitraum sollte es für jeden nachvollziehbar sein, dass dem natürlichen Jagdtrieb der Hunde Einhalt geboten werden muss. Schließlich sind jagende Hunde eine Gefahr für trächtige Tiere, Jungtiere und brütende Vögel.

Darüber hinaus wird auch darauf hingewiesen, dass Rehe ihre Kitze im Gras ablegen und nur zurückkehren, um sie zu säugen. Dabei handelt es sich um einen normalen Vorgang in der Natur, der aber Gefahren für die Tiere birgt. Denn oftmals wollen wohlmeinende Menschen den scheinbar mutterlosen Jungtieren helfen und sie mit nach Hause nehmen. Jungtiere sollten keinesfalls angefasst oder sogar mitgenommen werden. Menschliches Eingreifen kann dazu führen, dass die Jungen von ihren Müttern verstoßen werden. Es ist daher wichtig, dass die Waldbesucher nur ausgewiesene Wege benutzen und ihre Vierbeiner an der Leine lassen, damit die heimische Tierwelt in Ruhe ihren Nachwuchs aufziehen kann.

 

Gemäß Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Diese Verbote dienen vor allem dazu, Vögeln und Insekten, aber auch Kleinsäugetieren wie zum Beispiel Igeln, die notwendigen Fortpflanzungs- und Lebensstätten gerade in ihrer Vermehrungszeit zu geben und tragen so zum Erhalt der Arten bei.  © Stadt NK

Schenk, Silvia
22. Feb 2024