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Abräumung und Einebnung von Gräbern

Fristen auf Neunkircher Friedhöfen werden fällig

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass bestimmte Gräber auf dem Zentralfriedhof Furpach und auf den Friedhöfen Wellesweiler, Frankenfeldstraße, Kohlhof, Ludwigsthal, Wiebelskirchen, Hangard und Münchwies mit Wirkung vom 1. Januar 2024 für eine weitere Belegung geschlossen sind. 

Konkret geht es um alle Reihengräber und Urnenreihengräber, die vor dem 31. Dezember 1998 belegt wurden sowie um alle Kinderreihengräber, die vor dem 31. Dezember 2008 belegt wurden. Die Gräber werden abgeräumt und eingeebnet. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Auf Antrag kann die Ruhefrist von Kinderreihengräbern um zehn Jahre verlängert werden. 

Außerdem werden mit Wirkung vom 1. Januar 2024 alle Familien- und Urnenfamiliengrabstätten auf den genannten Friedhöfen, bei denen die 25-jährigen Ruhefristen und Nutzungsrechte abgelaufen sind, zur Abräumung und Einebnung aufgerufen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts beziehungsweise die Einebnung der Grabstätte muss bei der Friedhofsverwaltung, Tel. (06821) 202-602, beantragt werden. 

 

Dieser Aufruf ergeht aufgrund der Friedhofssatzung der Kreisstadt Neunkirchen vom 28. April 2010. Die Frist für die Abräumung der Gräber durch die Verfügungsberechtigten beträgt sechs Monate und läuft am 30. Juni 2024 ab. Grabmale und Einfassungen, die während dieser Frist nicht abgeräumt worden sind, gehen entschädigungslos in das Eigentum der Kreisstadt Neunkirchen über. © Stadt NK

Schenk, Silvia
29. Feb 2024