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Stadtverwaltung Blieskastel stellt vor

Sanierungsgutachten für die Turnhalle und Sachstand Umbau Dorfgemeinschaftshaus

Vertreter der Stadtverwaltung Blieskastel hatten in der letzten Ortsratssitzung im öffentlichen Teil Gelegenheit, das inzwischen vorliegende Gutachten über den Sanierungsbedarf der Turnhalle und die Planungen zum Umbau des Dorfgemeinschaftshauses vorzustellen.

Sanierungsbedarf Turnhalle
Der von der Stadt beauftragte Architekt Klemann aus Blieskastel erläuterte, dass die im Jahre 1962 errichtete Turnhalle zwar in ihrem jetzigen Zustand weiterhin nutzbar sei und es keinen absolut dringenden Handlungsbedarf gebe, der einen Weiterbetrieb derzeit in Frage stellen würde, aufgrund ihres Alters und der Tatsache, dass über die ganzen Jahre hinweg praktisch keine Renovierungen erfolgt seien, habe sich jedoch inzwischen ein erheblicher Sanierungsbedarf angestaut. So seien die Stahlbetonbauteile durch Abplatzungen und Korrosion der Armierung (insbesondere im Eingangsbereich) teilweise erheblich geschädigt, die Standsicherheit des Gebäudes aber nicht gefährdet. Auch Fenster und Außenhaut müssten im Rahmen einer Sanierung energetisch ertüchtigt und die Dacheindeckung komplett erneuert werden. Auch die Innenausstattung (Prallschutz, Hallenboden und die technische Ausstattung wie Heizung) sei – abgesehen von den seitens der Stadt im vergangenen Jahr bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen der Duschen – erneuerungsbedürftig. Zwar erfülle das Gebäude im Wesentlichen die erforderlichen Brandschutzanforderungen, eine Blitzschutzanlage, ein umfänglicher Wärmeschutz und Barrierefreiheit seien dagegen nicht gegeben. Im Ergebnis beziffert der Fachmann die Kosten für die Sanierung der Turnhalle auf Basis Status quo auf rund 2 Millionen Euro (inklusive Mehrwertsteuer) und rund 2,2 Millionen Euro brutto unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit. Seitens des für die Hallen zuständigen Beigeordneten Guido Freidinger wurde in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass schon allein mit Blick auf das Einwerben von Fördermitteln für die Stadtverwaltung im Falle grundlegender Sanierungen bzw. Neubauten nur eine barrierefreie Variante in Frage komme. Die auf der Grundlage des Baukostenindexes (BKI) geschätzte Neubauvariante sei mit rund 2,33 Millionen Euro zwar nur vergleichsweise wenig teurer, bei der Entscheidung zwischen Sanierung und Neubau müsste man aber mit berücksichtigen, dass beim Neubau auch die Abbruchkosten dazu kämen und außerdem für den Neubau entweder ein geeigneter alternativer Standort gefunden, oder eine Übergangslösung für die Nutzung während der Bauzeit gefunden werden müsse.

Umbau Dorfgemeinschaftshaus
Hierzu erläutert der Beigeordnete, dass ihm die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Dorfgemeinschaftshaus schon beim ursprünglichen Umbau der Schule ein Anliegen gewesen sei. Leider habe man damals Kosten zulasten der Barrierefreiheit einsparen wollen. Die von der Bauverwaltung zunächst erarbeitete Lösung, einen barrierefreien Zugang zumindest des ersten Geschosses über einen Senkrechtlifter im Haupteingang zu realisieren, sei letztlich an der Ablehnung des Bauantrages durch die Bauaufsicht gescheitert. Daraufhin habe man den Architekten Klemann mit der Planung einer Alternative beauftragt. Herr Kleemann stellte diese neue Variante, bei der die Barrierefreiheit durch eine Fenstertür (durch Abbruch der Brüstung am linken Fenster) hergestellt werden soll, vor. Für diese Variante liege inzwischen eine Baugenehmigung vor, die Ausschreibung für den Vertikallift mit Plattform sei bereits erfolgt und die Umbaumaßnahmen könnten beginnen, sobald dieser geliefert werde. Die Umbauarbeiten können durch den städtischen Bauhof erfolgen. Er sei sicher, dass dieses Projekt noch in diesem Jahr abgeschlossen werden könne. Diese neue Planung sehe im Übrigen vor, dass dieser elektrisch betriebene Lift auch von Rollator-Fahrern genutzt werden kann.

Unter http://www.blieskastel.de/ finden Sie weitere Informationen über die Stadt Blieskasel. © Uwe Brengel

Schenk, Silvia
02. Mai 2024