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Feuerwehr warnt vor dem Einsatz von Unkrautbrennern

Erhöhte Vorsicht ist bei der Unkraut-Beseitigung mit Brennern geboten

Viele Hausbesitzer kümmern sich derzeit um ihren Garten. Die Pflanzen wachsen, in den Beeten wird gesät. Ein unliebsamer „Feind“, der alljährlich dabei auftaucht, ist fast überall das Unkraut. 

Baumärkte wie auch andere Händler bieten zur Vernichtung sogenannte Unkrautbrenner an, die mit Gas betrieben werden und schnell für saubere Anlagen sorgen sollen. Doch muss mit diesen Geräten auch verantwortungsvoll umgegangen werden: „Einmal nicht aufgepasst, stehen auch die Thuja-Hecke, der angrenzende Baum oder ganze Büsche in Brand. Die Flammen können sich auch rasend schnell aufs Gartenhaus oder auch das Wohngebäude ausbreiten“, warnt Homburgs Wehrführer Peter Nashan. 
 
Die Feuerwehr hatte in diesem Jahr bereits Einsätze, weil Gartenbesitzer die Gefahren des Gasbrenner-Einsatzes unterschätzten. Die Flammen aus dem Brenner sind nahezu unsichtbar, können aber durch ihre Hitze meterweit zu Zündungen führen. „Wir appellieren hier an alle Bürgerinnen und Bürger, vorsichtig zum einen mit den Brennern in ihrem Garten umzugehen und auch einige Verhaltensregeln beim Aufenthalt, zum Beispiel beim Spaziergang im Wald zu beachten.“
 
Diese sind:
 
    •    Kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe, außer an hierzu ausdrücklich ausgewiesenen Plätzen. 
    •    Nicht rauchen und keine Zigarettenreste wegwerfen. Dies gilt auch für die Autofahrt.
    •    Nicht mit dem PKW über entzündlichem Untergrund parken. Der Katalysator eines PKWs erhitzt sich stark und kann einen Brand auslösen. Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkflächen.
    •    Sofern es sich um einen Entstehungsbrand handelt, kann versucht werden diesen mit etwas Wasser oder durch Ausstreichen mit einem feuchten Tuch oder einem Ast klein zu halten, wenn das noch gefahrlos möglich ist.
Diese Regeln gelten vor allem auch bei Phasen langer Trockenheit mit Hitze, wie sie in den kommenden Sommermonaten wieder zu erwarten sind.

Wer einen Wald- oder Flächenbrand bemerkt, wird gebeten, diesen unverzüglich über den Notruf 112 oder 110 der Feuerwehr oder der Polizei zu melden. Für die Feuerwehr wäre es zudem sehr hilfreich, wenn sich der oder die Meldende an der Zufahrtsstraße zum betroffenen Waldgebiet bemerkbar machen würde, um die Einsatzkräfte einzuweisen. © Jan Emser
/Brand- und Zivilschutz


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27. Jun 2024