Straffälligkeit überwinden und Perspektiven entwickeln
Justizministerin Berg übergibt Zuwendungsbescheid an „Tat & Rat“ der Diakonie Saar
Werden junge Menschen straffällig, ist Jugendarrest nicht immer die richtige Maßnahme. Eine Alternative für die Gerichte ist die Zuweisung an die Einrichtung „Tat & Rat“ der Diakonie Saar in Neunkirchen. Durch soziales Training, Beratung und pädagogische Unterstützung werden hier Probleme im schulischen, beruflichen oder familiären Bereich angegangen, die oft Auslöser für kriminelles Verhalten junger Menschen sind.
Ministerin Petra Berg sieht diesen Ansatz als lohnenswert an und überreichte der Diakonie einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 63.000 Euro: „Die tolle Arbeit aller Beteiligter seit fast 40 Jahren hilft dabei, junge Menschen wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Deshalb ist es mir ein wichtiges Anliegen das Projekt zu unterstützen. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.“ Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren haben durch „Tat & Rat“ eine Chance, neue Lebensperspektiven innerhalb gesetzlicher und sozialer Vorgaben zu entwickeln. Damit das gelingt, setzt die Diakonie Saar auf Einzelbetreuung, Arbeitskurse und zertifizierte Anti-Aggressivitäts-Trainings (AAT). Herzstück von „Tat & Rat“ sind die bis zu 60 Stunden andauernden Arbeitskurse. Sie umfassen beispielsweise Erlebnispädagogik, Medienpädagogik, Sport oder handwerklich-kreatives Arbeiten. Kooperative Einrichtungen werden für die berufliche Orientierung oder Drogenberatung mit einbezogen. Zwischen sechs Monaten und einem Jahr dauern die sogenannten Sanktionsalternativen, die in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe im Strafverfahren, den Jugendämtern und anderen Beratungsstellen von den Mitarbeitenden der Diakonie Saar umgesetzt werden. „Die jungen Menschen haben oft keine Handlungsalternativen erlernt und befinden sich in besonders belasteten Lebenslagen“, erklärt Diakonie-Geschäftsführerin Anne Fennel. „Es geht darum, Vertrauen aufzubauen, gemeinsam Lösungen für ganz praktische Alltagsprobleme zu finden. Die Teilnehmenden werden gefordert und gleichzeitig unterstützt. Sie erreichen erste Ziele und erleben sich handlungsfähig und wirksam, und das im Rahmen sozialer und rechtsstaatlicher Grenzen.“ Es handle sich um wirksame Kriminalitätsprävention, ist Fennel überzeugt. Parallel zu den Arbeitskursen übernehmen die Mitarbeitenden auch Betreuungsweisungen. Dies sind vom Gericht angeordnete Einzelfallhilfen. Im Jahr 2023 wurden „Tat & Rat“ von der Jugendhilfe im Strafverfahren 156 Teilnehmende zugewiesen. Seit 1986 nahmen rund 2700 junge Menschen an der ambulanten Maßnahme „Tat & Rat“ teil. Jährlich sind es zwischen etwa 140 und 160 junge Menschen. Gut 80 Prozent von ihnen sind männlich. In diesem Jahr wurden bereits 110 Teilnehmende zugewiesen. Einen wesentlichen Beitrag zur Intensivierung der Zusammenarbeit aller fachlich beteiligten Akteuere leistete die Einrichtung eines „Hauses des Jugendrechts“ in beiden beteiligten Landkreisen. Start in Neukirchen war November 2021, St. Wendel folgte im letzten Jahr. In regelmäßigen Sitzungen und Fallbesprechungen tauschen sich Jugendhilfe im Strafverfahren, Jugendrichter und das Jugendsachgebiet der Polizei mit den Projektmitarbeitenden aus.
Finanziert wird das Projekt aus Zuschüssen des saarländischen Justizministeriums, der Landkreise Neunkirchen und St. Wendel und der Stadt Neunkirchen, der Evangelischen Kirche sowie über Bußgelder und Spenden. © Diakonie Saar