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Profamilia Neunkirchen macht aufmerksam

REPRODUKTIVE RECHTE: KOMMISSIONSBERICHT ZU SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH

Während Frankreich im März 2024 das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in der Verfassung verankert hat, sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche noch immer nach §218 StGB grundsätzlich strafbar.

Seit 1871 sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gesetzlich verboten. Nach über 150 Jahren – in denen Feminist*innen kontinuierlich weiter für reproduktive Rechte gekämpft haben – steht das Thema seit März 2023 wieder auf Bundesebene zur Diskussion. Eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat im Auftrag der Bundesregierung die geltende Rechtslage zu §218 StGB sowie eine mögliche Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen geprüft. Neben Schwangerschaftsabbrüchen standen auch die Themen Eizellenspende und Leihmutterschaft im Fokus der Kommission. Karin Biewer, Leiterin der profamilia Beratungsstelle Neunkirchen hat eine klare Haltung zur aktuellen Situation von ungewollt Schwangeren; „Solange der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch
verankert ist, solange erleben sowohl die Betroffenen als auch die Mediziner*innen Stigmatisierung, was zu einer sich weiter verschlechternden Versorgungslage führt. Selbstbestimmung über den eigenen Körper und Kriminalisierung von schwangeren Menschen stehen sich entgegen in der aktuellen Situation“. Die profamilia Beratungsstelle Neunkirchen bietet neben sexualpädagogischen Angeboten für
pädagogische Fachkräfte, Eltern, Kinder und Jugendliche, Beratungen zu den Themengebieten Verhütung und Familienplanung, auch Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 an. Im April 2024 legte die Kommission ihren Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vor. Darin empfiehlt sie das, worauf Schwangere in Konfliktsituationen schon seit Jahrzehnten warten: eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12 Schwangerschaftswoche. Eine Beratungspflicht von ungewollt Schwangeren kann dann in ein Beratungsrecht umgewandelt werden, befürwortet auch Karin Biewer und verweist darauf, dass ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren von der Bundesregierung zeitnah eingeleitet werden sollten.

Informationen unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/238404/08fd14b5eb28265c8201b69d12e456f4/kurzbericht- kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-data.pdf © ProFamilia

Schenk, Silvia
28. Jun 2024