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Beschluss vom Saarländischen Ministerrat

Cannabis Rechtsverordnung zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Cannabisgesetz

Der Saarländische Ministerrat hat in seiner letzten Sitzung die Rechtsverordnung zur Umsetzung des Cannabisgesetzes verabschiedet. Das Bundesgesetz, das am 1. April 2024 in Kraft trat, regelt den legalen Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis. 

Es legt Schutzmaßnahmen und Einschränkungen für den öffentlichen Konsum fest. Die verabschiedete Landesverordnung bestimmt die Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung. Die Verordnung trat am Freitag, dem 28. Juni, in Kraft, die Regelungen für die Anbauvereinigungen am 1. Juli. 

Für die Vereins- bzw. Genossenschaftseintragung von Anbauvereinigungen sind die Amtsgerichte zuständig. Das für Verbraucherschutz zuständige Ministerium wird zur Erlaubnisbehörde für die Zulassung von Anbauvereinigungen ernannt. Bei der Antragsstellung zur Erlaubniserteilung müssen Anbauvereinigungen unter anderem ein umfassendes Gesundheits- und Jugendschutzkonzept beim zuständigen Ministerium für Verbraucherschutz einreichen. Dieses Konzept soll geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung eines effektiven Jugend- und Gesundheitsschutzes in der Anbauvereinigung enthalten. Das für Verbraucherschutz zuständige Ministerium überwacht außerdem die Umsetzung der Anforderungen des Cannabisgesetzes in Anbauvereinigungen, insbesondere die Einhaltung der Vorgaben im Bereich der Qualitätssicherung, der kontrollierten Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial sowie deren Sicherung und Transport und die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Das für Verbraucherschutz zuständige Ministerium erhebt Evaluationsdaten und übermittelt diese an eine vom Bundesministerium für Gesundheit noch zu benennende Stelle. Darüber hinaus ist das für Verbraucherschutz zuständige Ministerium für Ordnungswidrigkeitenverfahren in Bezug auf Anbauvereinigungen zuständig. Für Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Besitz und Konsum von Cannabis ist das Gesundheitsministerium zuständig. Es übernimmt auch die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten hinsichtlich Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz sowie Suchtprävention in Anbauvereinigungen.

Zudem hat die saarländische Landesregierung beschlossen, die Anzahl der Anbauvereinigungen in einem Gemeindeverband auf maximal eine Vereinigung je 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner zu begrenzen. © Ministerium für Arbeit,Soziales, Frauen und Gesundheit

Schenk, Silvia
01. Jul 2024