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Weichen für Unterstützung gestellt

Landesregierung bewilligt Hochwasser-Soforthilfen für Kommunen

Mit großer Entschlossenheit und im engen Austausch mit den Kommunen hat die Landesregierung die Weichen für die Unterstützung nach dem verheerenden Pfingsthochwasser gestellt. Insgesamt hat das Pfingsthochwasser Schäden an kommunaler Infrastruktur in Höhe von über 42,35 Mio.€ verursacht. Zur Schadensregulierung für die Kommunen hat die Landesregierung im Nachtragshaushalt 33 Mio.€ bereitgestellt, sowie insgesamt 10 Mio. € Bedarfszuweisungen als Soforthilfe. 

Die Soforthilfen für das Jahr 2024 i.H.v. 5 Millionen €, werden in erster Linie zur schnellen Instandsetzung von Infrastruktur- und Gebäudeschäden betroffener Kommunen verwendet. So werden u.a. Technikanlagen in Verwaltungsgebäuden oder Heizungsanlagen in Vereinshäusern repariert, oder bereits getätigte Aufwendungen unbürokratisch und schnell abgegolten.

Der nun erfolgte Start der Auszahlungen ist das Ergebnis intensiver und sorgfältiger Abstimmungen mit der kommunalen Seite. „Wir haben gemeinsam mit den betroffenen Kommunen und Landkreisen alle nötigen Abstimmungen getroffen. Diese Vorgehensweise war notwendig, um sicherzustellen, dass die Soforthilfen genau da ankommen, wo sie gebraucht werden“, erklärt Innenminister Reinhold Jost. „Unser Ziel war es von Anfang an, sowohl schnell als auch verantwortungsvoll und unbürokratisch zu handeln. Das haben wir erreicht“, so der Minister.

Die Landesregierung hebt die enge Zusammenarbeit mit den Kommunen und Landkreisen hervor, die wesentlich zum Erfolg der Hilfsmaßnahmen beigetragen hat. „Nur durch diese enge Kooperation war es möglich, die komplexe Lage vollständig zu erfassen und eine gerechte Verteilung der Hilfsgelder sicherzustellen“, betont der Minister. 

Beginnend mit den Kommunen im Saar-Pfalz-Kreis, der 858.048 € erhält, folgen die Bedarfszuweisungen zu den Soforthilfen für Kommunen im Regionalverband SB (rd. 1,62 Mio.€), und in den Landkreisen NK (508.778 €), SLS (rd. 1,38 Mio. €), MZG (341.854 €) und WND (285.548 €). Für das Jahr 2025 ist eine weitere Teilzahlung von 5 Mio. € an Soforthilfen aus Bedarfszuweisungen vorgesehen. 

 

Derzeit erarbeitet die Landesregierung eine Richtlinie, zur konkreten Verwendung der 33 Mio.€ Landesmittel für die Kommunen. Zusätzlich sind in diesem Nachtragshaushalt auch 11,58 Mio.€ für Mittel des Bevölkerungs- und Katastrophenschutz vorgesehen, zur Anschaffung geeigneter Fahrzeuge (Watfähigkeit, Geländegängig) oder auch mobiler Deichsysteme, Schutzwallbau, Sandsäcke, Hochleistungspumpen und Notstromversorgung. © Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Schenk, Silvia
20. Sep 2024