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Bis Jahresende einreichen

Anträge auf Hochwasserhilfe nach Elementarschäden-Richtlinien

Vom Pfingsthochwasser geschädigte Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Neunkirchen können noch bis spätestens Dienstag, 31. Dezember 2024, Anträge auf Gewährung einer Hochwasserhilfe nach Elementarschäden-Richtlinien im Neunkircher Rathaus einreichen. Die Anträge werden von der Stadtverwaltung zur weiteren Bearbeitung an den Landkreis Neunkirchen weitergeleitet.

Aufgrund der Schließzeiten um den Jahreswechsel wird empfohlen, die Anträge bis einschließlich Montag, 23. Dezember, im Rathaus abzugeben. Hierzu melden sich die Bürgerinnen und Bürger an der Infotheke im Foyer an. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Abgabe von Anträgen bis zum 31. Dezember auch per Einwurf in den städtischen Briefkasten (Bürgerbüro, Eingang Bushaltestelle Oberer Markt) möglich. 

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unter https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/hochwasserhilfe. © Stadt NK

 

Schenk, Silvia
04. Dez 2024