101. Arbeits- und Sozialministerkonferenz
Saarland fordert Anpassung des Entlastungsbeitrags pflegender Angehöriger sowie besseren Arbeitsschutz auf Glasfaserbaustellen
Am 4. und 5. Dezember fand in Hamburg die 101. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (kurz: ASMK) statt. Das Saarland hat hierbei mehrere Anträge eingebracht, die mehrheitlich angenommen wurden.
Erhöhung des Entlastungsbetrages
Der Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige in Höhe von derzeit 125 Euro ist seit seiner Einführung im Jahr 2017 unverändert geblieben und den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr angemessen. Die Vertreterinnen und Vertreter der ASMK fordern auf Vorschlag des Saarlandes daher eine Anpassung des Betrages seitens des Bundes. Minister Jung dazu: „Pflegende Angehörige und nahestehende Personen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur häuslichen Pflege. Um diese wichtige Säule des Pflegesystems zu stärken, ist eine deutliche Erhöhung der Leistungsbeträge erforderlich. Eine Erhöhung des Entlastungsbetrags wäre ein konsequenter Schritt, um die Pflegequalität zu sichern und die Betroffenen nachhaltig zu entlasten.“
Mit dem Entlastungsbeitrag können u. a. Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Er kann außerdem unterstützend zum Pflegegeld sowie den Pflegesachleistungen genutzt werden, die beide bereits angepasst wurden.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Glasfaserausbau
Um faire Arbeitsbedingungen im Breitbandausbau zu gewährleisten, bittet die ASMK auf saarländische Initiative gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Berlin die Bundesregierung darum, ein Verbot von Subunternehmen nach dem Vorbild der Regelungen in der Fleischindustrie zu prüfen. Ein solches Verbot könnte Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Standards sowie Arbeitsschutzvorschriften eindämmen, die durch intransparente Subunternehmerketten mitverursacht werden. Direkte Arbeitsverträge ermöglichen bessere Arbeitsschutzstandards, gerechte Entlohnung und eine stärkere gewerkschaftliche Vertretung.
Daneben wurde beschlossen, den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) mit der Erstellung eines Konzepts zu einer länderübergreifenden Überprüfungsaktion sowie einer Bewertung der Durchführbarkeit und der Erfolgsaussicht zu beauftragen. Dabei sollte die Aktion nach Möglichkeit zusammen mit anderen Behörden, die durch ihre Überwachungstätigkeit ebenfalls für bessere und gerechte Arbeitsbedingungen sorgen sollen, durchgeführt werden.
Arbeitsminister Magnus Jung dazu: „Der Breitbandausbau in Deutschland darf nicht dazu führen, dass Menschen ausgebeutet werden. Die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen ist hier sowohl gesetzliche Pflicht als auch moralische Verantwortung. Mit den heute beschlossenen Anträgen, tragen wir unsere Forderungen nach besserem Arbeitsschutz auf die dafür rechtlich zentrale Bundesebene.“ © Ministerium für Arbeit,Soziales, Frauen und Gesundheit