Grundsteuerbescheide werden Mitte Januar zugestellt
Die Stadtverwaltung Homburg informiert über Änderungen
Die Stadtverwaltung Homburg weist schon jetzt darauf hin, dass sich im kommenden Jahr bei den bisher im Grundbesitzabgabenbescheid zusammengefassten Abgaben – hierbei handelt es sich um die Grundsteuer, die Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren – etwas ändern wird und diese zudem in zwei separate Bescheide aufgeteilt werden.
Die Bescheide für den Grundbesitzabgabenbescheid, der die Grundsteuer und gegebenenfalls die Straßenreinigungsgebühr enthält, wird von der Stadt beginnend ab Mitte Januar 2025 zugestellt werden. Der städtische Eigenbetrieb Stadtentwässerung Homburg wird künftig einen eigenständigen Bescheid für die Niederschlagswassergebühr an die Gebührenpflichtigen versenden. Die Grundsteuer wird ab 2025 auf einer neuen Rechtsgrundlage festgesetzt. Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 musste die Bewertung des Grundbesitzes für Grundsteuerzwecke ab dem Jahr 2025 auf neue Füße gestellt werden. Die Finanzämter hatten im Saarland im Zuge dieser Reform mehr als 550.000 neue Grundsteuerwerte zu ermitteln. Aus diesen Werten und den landesspezifischen Steuermesszahlen werden die Grundsteuermessbeträge errechnet. Diese Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide werden vom jeweils zuständigen Finanzamt erlassen. Der im Messbescheid ausgewiesene Messbetrag ist für die Ermittlung der Grundsteuer für die Gemeinden verbindlich. Der Grundsteuermessbetrag wird in jeder Gemeinde, so auch in Homburg, mit dem jeweils maßgeblichen Hebesatz (vom Hundertsatz) multipliziert. Das daraus resultierende Produkt ergibt dann die zu zahlende Grundsteuer. Die Hebesätze gelten jeweils für alle Steuerzahler einer Kommune einheitlich und werden für die neue Grundsteuer ab 2025 durch eine eigenständige Satzung über die Hebesätze der Realsteuern neu festgelegt. Diese Neufestlegung erfolgt(e) aus formalrechtlichen Gründen, da die Gesetzesänderung einen solchen neuen Beschluss erforderlich gemacht hat. In Homburg wird/wurde der bisherige Hebesatz beigehalten. Die neue Grundsteuer führt bei den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich zu Veränderungen. Auf den städtischen Haushalt wirkt sie sich jedoch aufkommensneutral aus. Das heißt, die Stadt erzielt wegen der Grundsteuerreform keinen Steuermehrertrag.
Den Bescheiden, die beginnend ab Mitte Januar versandt werden, wird ein Flyer, der entsprechend Informationen zum neuen Grundsteuerbescheid beinhaltet, beigefügt. Wer sich jetzt schon näher informieren möchte, kann diesen Flyer auf der Homepage der Stadt Homburg einsehen oder direkt unter www.grundsteuer.homburg.de aufrufen. © Stadt HOM