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Anlieferberechtigungen für Grünschnitt

Kreisstadt Neunkirchen verlängert bis Jahresende

Die Anlieferberechtigungen können aus technischen Gründen in diesem Jahr nicht mit dem Grundbesitzabgabenbescheid verschickt werden.

Die Stadtverwaltung verlängert daher die Gültigkeitsdauer der für 2024 ausgestellten Anlieferberechtigungen für den Grünschnittsammelplatz bis zum Ende des Jahres 2025. Durch diese unbürokratische Lösung werden zusätzliche Kosten für einen separaten Versand der Berechtigungen eingespart und der Aufwand wird für alle Beteiligten minimiert.

Sollte eine Anlieferberechtigung verloren gegangen oder versehentlich weggeworfen worden sein, können Betroffene unkompliziert eine Ersatzberechtigung beantragen. 

Dazu genügt eine Anfrage bei der Abteilung für Steuern der Kreisstadt Neunkirchen per Mail an steuern@neunkirchen.de oder unter Tel. (06821) 202-317, -318, -319 oder -320. © Stadt Neunkirchen

Schenk, Silvia
15. Jan 2025