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NK 344 — Dez. 2026

Nachbarschaftshilfe im Saarland: Unterstützung einfach online beantragen

Sozialministerium erleichtert Zugang zur Nachbarschaftshilfe und setzt auf weniger Bürokratie

„Das Saarland ist ein Land des Miteinanders und des Zusammenhaltens, das lässt sich auch an den aktuellen Zahlen zur Nachbarschaftshilfe ablesen: Aktuell unterstützen 1.390 Nachbarschaftshelfende insgesamt 1.705 Pflegebedürftige. 

Die Nachbarschaftshilfe leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des sozialen Miteinanders und zur Entlastung pflegender Angehöriger. Deswegen stärken wir die Nachbarschaftshilfe im Saarland weiter: Mit einem vereinfachten Antragsverfahren und reduzierten bürokratischen Anforderungen erleichtern wir den Zugang zu dieser wichtigen Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen“, erklärt Sozialminister Magnus Jung. Auch der Weg zur Registrierung als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer wurde seitens des Ministeriums deutlich vereinfacht. Die Registrierung inkl. Upload der notwendigen Formulare ist mittlerweile auch komplett online möglich.  Um bei der Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe einen Antrag zu stellen, sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Hygienebelehrung sowie ein ausreichender Versicherungsschutz erforderlich.

Mit den vereinfachten Regelungen verfolgt das Ministerium das Ziel, mehr Bürgerinnen und Bürger für ein ehrenamtliches Engagement in der Nachbarschaftshilfe zu gewinnen. Gleichzeitig sollen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen unkompliziert Unterstützung erhalten, um den Alltag besser bewältigen zu können und möglichst lange selbstständig in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu leben. Das ist auch das Hauptziel der Saar66-Landesstrategie. 

„Die Reformvorschläge der Bundesregierung, den Entlastungsbeitrag bei Pflegestufe 1 zu streichen, bewerte ich als höchst kritisch. Eine Beratung kann die wichtige, direkte Unterstützung im Alltag, die mit der Nachbarschaftshilfe möglich ist, nicht ersetzen“, betont Jung weiter.

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können den monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung nutzen, um Leistungen der Nachbarschaftshilfe in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören insbesondere hauswirtschaftliche Unterstützungsangebote wie die Reinigung der Wohnung, Einkäufe, Wäschepflege, die Zubereitung von Mahlzeiten oder Botengänge. Nicht umfasst sind Tätigkeiten wie die Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen oder Handwerkerleistungen.  Das Ministerium unterstützt Interessierte bei der Antragstellung und informiert umfassend über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der ehrenamtlichen Tätigkeit.

Weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe und die Onlinebeantragung finden Sie unter https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/sozialesleben/leistungensoziales/pflege/nachbarnhelfennachbarn. © Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Schenk, Silvia
26. Okt 2026