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NK 344 — Dez. 2026

2 Millionen Euro

Für Inklusion im Saarland

Ab sofort können inklusive Projekte vielfältiger Art im Saarland mit der neuen „Förderrichtlinie für Inklusion und Barrierefreiheit“ (FIB) unterstützt werden. Das Fördervolumen umfasst insgesamt zwei Millionen Euro. 

„Für die saarländische Landesregierung bedeutet Inklusion weit mehr als gesetzliche Verpflichtung – sie ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Mit unserer neue Förderrichtlinie kommen wir diesem Ziel einen Schritt näher. Bis Ende 2027 stehen für inklusive Projekte unterschiedlichster Art zwei Millionen Euro zur Verfügung,“ hebt Sozialminister Magnus Jung hervor.

Im Rahmen der Förderrichtlinie können inklusive Projekte unterschiedlichster Art gefördert werden. Ziel ist es möglichst viele Menschen zu erreichen.  Möglich sind beispielsweise Anträge zu inklusiven Ansätzen in den folgenden Bereichen:

·         Förderung von Veranstaltungen mit inklusivem Charakter

·         Förderung von Organisationen, Vereinen und Verbänden, die mit ihrer Arbeit einen Beitrag zur Inklusion, insbesondere auch der Bewusstseinsbildung leisten

·         Förderung inklusiver Sozialräume in Kommunen für Menschen mit und ohne Behinderungen

·         Investive bauliche Vorhaben, die in Bestandsgebäuden zur Verringerung oder Beseitigung von Barrieren beitragen

·         Förderung wissenschaftlicher Begleitung und Forschung zur Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft

Mit den Fördermitteln werden die Ziele des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (SBGG) nochmals unterstrichen, die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe im Land weiter zu stärken.

Die Beantragung von Fördermitteln ist ab sofort möglich. Der jeweilige zu erbringende Eigenanteil beträgt zehn Prozent. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse, anerkannte Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen. Darüber hinaus können Förderanträge auch von Start-Ups, (sozialen) Unternehmen und Einrichtungen sowie sonstigen privaten Trägern gestellt werden.

Die Förderrichtlinie sowie weitere Informationen zur Antragsstellung unter: www.saarland.de/behindertenpolitik © Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Schenk, Silvia
08. Nov 2026