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turierten Nachlass sind die Erben mit einer Vielzahl von parallel zu erledigenden Auf- gaben konfrontiert, wie Beerdigung, Siche- rung des Nachlasses, Wohnungsauflösung, Durchsicht aller Unterlagen, Kündigung bzw. Fortführung von Verträgen, Geltend- machung von Forderungen, Bezahlung von Rechnungen, Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen, Konten- und Grundstücks- umschreibungen, Erstellung und Abgaben der Erbschaftssteuererklärung und aus- stehender Einkommenssteuererklärungen und vieles mehr. Je komplexer der Nach- lass strukturiert ist, sich also aus mehre- ren Vermögenswerten wie Immobilien, Firmen- oder Firmenbeteiligungen, Geld- anlagen etc. zusammensetzt, desto viel- fältiger und schwieriger gestalten sich die Aufgaben und steigen die Anforderungen an die Erben, den Nachlass fehlerfrei ab- zuwickeln.
All diese Aufgaben treffen den Erben neben seiner eigenen Lebensführung und erweisen sich nicht selten, gerade für weit entfernt lebende Hinterbliebene, als nicht erfüllbar. Ein qualifizierter und erfahrener Testamentsvollstrecker übernimmt alle an- stehenden Aufgaben, entlastet die Erben und steht als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung.
Fazit: Durch die Bestellung eines Testa- mentsvollstreckers ist gewährleistet , dass die Anordnungen des Erblassers exakt befolgt und umgesetzt werden und ge- gebenenfalls die „schützende Hand“ des Testamentsvollstreckers einen Zugriff durch unbefugte Dritte verhindert.
Die erfahrene Fachanwältin für Erbrecht und zertifizierte Testamentsvollstreckerin, Rechtsanwältin Tanja Matheis, Kanzlei Fries und Herrmann aus Blieskastel/Saar- brücken, berät Sie gerne.
Neue Ferngläser für junge Vogelbeobachter
Rotary-Clubs unterstützen AG der Geschwister-Scholl-Schule
und Orpheusspötter beobachten. Auch Pirol und Nachtigall sind regelmäßig zu hören. Die AG (Arbeitsgemeinschaft) do- kumentiert ihre Beobachtungen im Jahres- verlauf und fördert so Artenkenntnis und Umweltbewusstsein. „Hier entsteht wert- volles Wissen für die Zukunft – genau solche Projekte wollen wir unterstützen“, sagte Thomas Brachtendorf vom Rotary- Club Homburg-Zweibrücken. Die Clubs engagieren sich langfristig für Nachhaltig- keit in der Biosphäre Bliesgau.
Die Schule liegt idyllisch an der Blies und verbindet Technik mit Natur- und Umweltschutz, u.a. durch ein eigenes Windrad und Obstbäume mit Nisthilfen auf dem Schulgelände. „Auch die heimi- sche Vogelwelt liegt uns sehr am Herzen. Mit den neuen Ferngläsern können unsere Schülerinnen und Schüler die Artenviel- falt nun noch intensiver erleben“, sagten Schulleiter Sascha Matheis und AG-Leiter Markus Persch. In unmittelbarer Nähe der Schule lassen sich Rotmilan, Weißstorch
Schülerinnen und Schüler mit ihrem AG-Leiter Markus Persch und Schulleiter Sascha Matheis sowie Vertretern der beiden Rotary-Clubs Homburg-Zweibrücken und Homburg Saarpfalz © Mathias Glahn
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  Anlässlich der offiziellen Aus- zeichnung der Geschwister-Scholl- Schule in Blieskastel als Biosphären- schule übergaben Vertreter der Rotary-Clubs Homburg-Zwei- brücken und Homburg-Saarpfalz neue Ferngläser an die Schul-AG „Natur“. Die Clubs förderten die An- schaffung mit insgesamt 1.000 Euro.
 Als MINT-freundliche Schule stärkt die Geschwister-Scholl-Schule mit dem Wahlpflichtfach „Tech- nik und Klima“ naturwissenschaft- liche Kompetenzen und sensibili- siert für Klima- und Naturschutz. © Helga May-Didion/Öffentlich- keitsarbeit RC Homburg-Zwei- brücken
  Weitere interessante Informationen über die Kanzlei Rechtsanwältin Monika Fries & Rechtsanwalt Klaus Herrmann, Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht, Vermögensnach- folge sowie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Schlossberg- straße 2, 66440 Blieskastel, Tele- fon 06842-2523 oder 06842-53022, E-Mail: kanzlei@fries-herrmann.de. Infos auch online unter: fries-herr- mann.de. RA Rechtsanwältin Tanja Matheis, Fachanwältin für Erbrecht, Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
             Ausgabe 157 / September 2025
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