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auch uneingeschränkt in der Praxis ange- wendet werden kann. Ausnahmen für ge- wisse Rechtsgeschäfte und Maßnahmen (z.B. Hausverkauf, Heimaufenthalt, Geldgeschäfte von hohem Wert) können indessen – ganz auf die Einzelperson abgestimmt – geregelt werden!
Wenn diesen Ansprüchen an eine gute Vor- sorgevollmacht nicht ausreichend Rechnung getragen ist, droht trotz Vorliegen einer Vor- sorgevollmacht die Anordnung einer Betreu- ung oder zumindest einer Ergänzungsbetreu- ung (für einzelne Rechtsgeschäfte)!
Dies kann nur verhindert werden, wenn eine für sie als Vollmachtgeberin/Vollmachtgeber genau passende, umfassend und rechtlich unanfechtbar formulierte Vorsorgevollmacht nebst (darauf abgestimmte) Patientenverfü- gung vorliegt.
Vordrucke und Internetformulare „von der Stange“ (Musterbroschüren/Internet) werden diesen Ansprüchen in den ganz überwie- genden Fällen nicht gerecht!
Eine gute und in der Praxis anerkannte Vor- sorgevollmacht nebst einer nach neuesten medizinischen Erkenntnissen formulierten Patientenverfügung sollte nach ausführlicher Besprechung und Erörterung mit der Voll- machtgeberin/dem Vollmachtgeber aus- schließlich von qualifizierten Personen er- stellt werden.
Meisterkonzert vor leeren Rängen
Zehetmair Quartett gastierte im Homburger Saalbau
Ende April 2022 gastierte das Zehet- mair Quartett im Rahmen der Meis- terkonzerte im Homburger Saalbau. Allerdings blieben die Zuschauerränge trotz eines ausgewogenen klassischen Konzertprogramms, wie es für die Homburger Meisterkonzerte üblich ist, bei diesem Konzert leider fast leer.
Rudolf Buchbinder, Hélène Grimaud, Mizu- ko Uschida – Diese sind nur Beispiele für große Namen der klassischen Musikwelt, die seit Bestehen der Homburger Meister- konzerte den Weg in den Homburger Saal- bau gefunden haben, um mit ihrer brillanten Musik die Kulturfreunde der Stadt Homburg und darüber hinaus zu begeistern und gleichzeitig dazu beizutragen, das kulturelle Renomé der Stadt Homburg in unserer Re- gion, aber auch bundesweit positiv zu ver- festigen. Doch wie jeder weiß, hat die Cor-
Das Quartett verbeugte sich auch vor den wenigen Zuhörern
nonapandemie in der Kulturlandschaft gra- vierende Spuren hinterlassen, die auch nach den beiden Corona-Lockdowns noch lange zu spüren sein werden. Denn viele Men- schen stehen der Kultur und vor allem kul- turellen Veranstaltungen aktuell sehr kritisch gegenüber. Das zeigte sich aktuell Ende April beim Meisterkonzert des Zehetmair Quar- tetts. Im Foyer des Saalbaus war eine halbe Stunde vor Konzertbeginn kein großer Be- sucherandrang zu spüren, was sich im Laufe des Abends immer mehr bestätigte. Die Zu- schauerränge blieben fast leer, was auf die vier Musiker Thomas Zehetmair (Violine), Kuba Jakowicz (Violine), Ruth Kilius (Viola) und Christian Elliott (Violoncello) zweifels- ohne Einfluss nahm und den Konzertabend bestimmte. Nachdem die übliche Konzert- einführung durch den künstlerischen Leiter der Konzertreihe Markus Korselt aufgrund von terminlicher Verhinderung nicht wie ge- wohnt stattfinden konnte, betraten die Mu- siker gegen 19.30 Uhr die Bühne. Von einem herzlichen Begrüßungsapplaus konnte man aufgrund der geschilderten winzigen Besu- cherzahl leider nicht sprechen, was bei den
Musikern ein sichtbares Missfallen, Anspan- nung, aber auch einen gewissen Fluchtreflex hervorrief, der ihr Spiel deutlich kennzeich- nete. Begonnen wurde das Programm mit dem fünfsätzigen Streichquartett in c-moll, op. 51/1 von Johannes Brahms. Eine einheit- liche Dynamik sowie ein einheitliches Tem- po waren hier nicht wirklich zu erkennen,
Die vier Musiker hatten sichtbar mit Problemen zu kämpfen
was diesem Standardwerk für Streichensem- bles nicht unbedingt gut tat. Im zweiten Pro- grammpunkt waren sechs Bagatellen für Streichquartett von Anton von Webern zu hören. Diese eher atonale Musik stellte einen starken Kontrast zum gehörten Werk von Jo- hannes Brahms dar. Hierbei legte das Quar- tett ein immenses Spieltempo vor. In gerade einmal 10 Minuten war der Vortrag der Ba- gatellen beendet. Zum Schluss dieses Kon- zertabends stand das Streichquartett Voces Intimae in d-moll op.56 von Jean Sibelius auf dem Programm. In dieser letzten halben Konzertstunde versuchte das Zehetmair Quartett, ihren Besuch in Homburg gut zu
Die vier Musiker betraten die Bühne
Ende zu bringen, was ihnen einen eher dürf- tigen Abschlussapplaus einbrachte. Wäre es gelungen, an diesem Abend für eine Präsenz der Konzertverantwortlichen zu sorgen und die Musiker nicht ganz alleine zu lassen, aber vor allem das Publikum wieder zurück in den Konzertsaal zu locken, hätte das Ze- hetmaier Quartett sicher ein besseres musi- kalisches Bild in einem guten Umfeld abge- geben. Denn nur, wenn das Ambiente stimmt, kann auch gute Musik entstehen.
Weitere interessante Informationen über die Kanzlei Rechtsanwältin Mo- nika Fries & Rechtsanwalt Klaus Herr- mann, Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie Vorsorgevollmacht und Patientenver- fügung: Schlossbergstraße 2, 66440 Blieskastel, Telefon 06842-2523 oder 06842-53022, E-Mail: kanzlei@fries- herrmann.de. Infos auch online unter: fries-herrmann.de.
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