Page 37 - Ausgabe 094 / Juni 2020
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russland) die pompösen Militärparaden zur Beendigung des Zweiten Weltkriegs vor 75 Jahren aus. Für den 6. Juni wurden auch die Veteranentreffen anlässlich der Invasion in der Normandie (1944) abgesagt. In Hom- burg ist der 94-jährige Kurt K. Keller, der wohl letzte deutsche Überlebende dieses In- fernos, davon betroffen. Er ist seit vielen Jah- ren ein gern gesehener Zeitzeuge im Saar- pfalz-Gymnasium und teilte der AG Ge- schichte mit, dass es 2020 wegen der Coro- na-Pandemie kein Treffen der letzten Über- lebenden dieses barbarischen Kriegsgesche- hens in der Normandie gibt. Am 8. Mai 1945 habe er übrigens das Kriegsende als Gefan-
Kurt K. Keller, Zeitzeuge der Invasion in der Normandie (1944),
im Saarpfalz-Gymnasium (2017)
gener in Auschwitz miterlebt. Die Russen hatten damals das Vernichtungslager zu ei- nem Sammellager für Kriegsgefangene um- gebaut, das Kriegsende siegestrunken gefei- ert und mit ihren Kalaschnikows in die Luft geschossen. Das sei für die Gefangenen sehr riskant gewesen – viel gefährlicher als heut- zutage die Coronakrise.
Nach der Verschiebung der Fußball-Europa- meisterschaft und der Olympischen Som- merspiele um ein Jahr sorgt nach der Coro- napause die Fortsetzung der Fußball-Bun- desliga ab 16. Mai weltweit nicht nur für großes Aufsehen und Bewunderung, sondern weckt auch enorme Hoffnungen für andere fußballbegeisterte Nationen. Es soll eine „neue Normalität“ hergestellt werden. Der Phantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Während der Rockmusiker Udo Lindenberg seine Konzerttournee absagte, die ihn auch ins Saarland geführt hätte, veranstaltete Oku (Markus Okuesa), der in Kirrberg wohnhafte deutsch-nigerianische Reggae- und Soul- Sänger, am 9. Mai 2020 mit seinen Reggae- rockers in Webenheim ein spektakuläres Au- to-Konzert. Dort wurde gehupt statt ge- klatscht – ein grandioses Erlebnis!
Die geplagte Tourismusbranche offeriert zweifelhafte Angebote für einen entspannten Sommerurlaub. Da macht sich Optimismus bis hin zum Leichtsinn breit. Dennoch: Zu den Coronasorgen gesellt sich viel Hoffnung – ganz nach der afrikanischen Lebensweis- heit: „Wende dein Gesicht der Sonne zu, dann fallen die Schatten hinter dich.“
(Fortsetzung folgt) Eberhard Jung
Kontrollen in verkehrsberuhigten Bereichen
Zu schnelles Fahren kann schnell zum Fahrverbot führen
 Immer häufiger erreichen Forderungen aus der Bevölkerung den Kreis, verstärkt Verkehrskontrollen auch in verkehrsbe- ruhigten Bereichen durchzuführen. Die- se sind mit dem Verkehrszeichen 325.1 beschildert. Hier wird von allen Ver- kehrsteilnehmenden besondere Vor- sicht, gegenseitige Beachtung und Rück- sichtnahme verlangt. Fußgänger dürfen hier die gesamte Straße nutzen und auch Kinderspiele sind erlaubt. Es muss allerdings auch gewährleistet werden, dass Fahrzeuge die Straße passieren können – das wiederum ausdrücklich nur in Schrittgeschwindigkeit.
  Wie hoch das Tempo bei Schrittgeschwin- digkeit sein darf, ist in der Straßenverkehrs- ordnung nicht genau definiert. Wörtlich ge- nommen, darf man auf die Geschwindigkeit kommen, die für einen Schritt benötigt wird. Der Fahrzeugführer sollte demnach in der Lage sein, sein Fahrzeug maximal so schnell zu bewegen wie ein Fußgänger läuft. Das lässt einen gewissen Spielraum zu, gemein- hin wird davon ausgegangen, dass diese Ge- schwindigkeit 7 bis 10 km/h beträgt.
Daher macht der Fachbereich Verkehrswe- sen des Saarpfalz-Kreises darauf aufmerk- sam, dass Geschwindigkeitsüberschreitun- gen im verkehrsberuhigten Bereich, ob der
erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 7 bis 10 km/h, sehr gravierende Konsequenzen (z. B. Fahrverbot etc.) für die Verkehrsteilneh- menden haben können.
Das Verkehrszeichen 325.1 kennzeichnet einen verkehrsberuhigten Bereich. Fotoquelle: Sandra Brettar
Landrat Dr. Gallo: „Waren wir bislang in den verkehrsberuhigten Bereichen weniger mit Blitzern unterwegs – man unterstellt uns ja fast reflexartig „Geldmacherei“ – so werden wir aufgrund zunehmender Beschwerden aus der Bevölkerung zukünftig stärker kontrollie- ren und Blitzer einsetzen. Es ist wie bei vie- lem die gegenseitige Rücksichtnahme ent- scheidend, die hier oftmals zu fehlen scheint. Das gesetzliche Verkehrszeichen weist auf die notwendige Geschwindigkeitsreduzie- rung nun einmal hin und soll helfen, die aus Sicherheitsgründen zwingend erforderliche Rücksichtnahme letztlich durchzusetzen.“
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