Page 32 - Stadtmagazin "es Heftche"® Homburg | Ausgabe 150, Februar 2025
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helfer/in kennen sich. Gemeinsam mel- den sie sich bei der Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe an und werden dort als „Tandem“ erfasst. Wer hier tätig wer- den möchte, muss volljährig sein und darf nicht als Pflegeperson bei der pflege- bedürftigen Person tätig sein, es darf kein Verwandtschaftsverhältnis/Schwägerschaft zwischen Nachbarschaftshelferin/ Nach- barschaftshelfer und pflegebedürftiger Per- son bis zum zweiten Grad vorliegen, eine häusliche Gemeinschaft mit der pflege- bedürftigen Person darf nicht vorhanden sein und die Registrierung ist für maximal zwei Pflegebedürftige möglich. Die Auf- wandsentschädigung für die Leistungen der Nachbarschaftshilfe beträgt je Stunde die Höhe des jeweils aktuell gültigen all- gemeinen gesetzlichen Mindestlohnes (seit 01.01.2024: 12,41 Euro, ab 01.01.2025 12,82 Euro); sie darf in Summe den aktuel- len Freibetrag nach §3 Nr. 26 Einkommen- steuergesetz (sogenannte Übungsleiter- pauschale in Höhe von aktuell 3.000 Euro je Kalenderjahr) nicht überschreiten. Es muss der Nachweis einer Privathaftpflicht- versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens zwei Mio. Euro erbracht werden. Hinzukommen Nachweise, die zum Zeitpunkt des Registrierungsantrags jeweils nicht älter als zwölf Monate sein dürfen: Unterweisung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (Hygienebelehrung durch das Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt), Polizeiliches Führungszeugnis im Original (entweder Gemeinde- bzw. Stadt- verwaltung), Vollmacht für die Abwicklung jeglichen Schriftverkehrs gegenüber der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- dienst und Wohlfahrtspflege.
Standesamt Hom- burg zieht Bilanz des Jahres 2024
135 Paare gaben sich das Ja- Wort, 1.418 Geburten stehen 1.559 Sterbefälle gegenüber
kamen aus anderen Gemeinden, was auf die wichtige Rolle der Universitätsklinik in Homburg hinweist. Lediglich 252 Müt- ter hatten ihren Wohnsitz in Homburg, während die Mehrheit zur Entbindung von außerhalb anreiste. Von den Neu- geborenen wurden 1.001 Kinder in eine Ehe geboren, während die Mütter in 417 Fällen unverheiratet waren. Im Jahr 2024 gaben sich 135 Paare in Homburg das Ja- Wort, was einen Rückgang im Vergleich zu den 167 Trauungen des Vorjahres darstellt. Die meisten Hochzeiten fanden im Rat- haus statt, jedoch nutzte rund ein Drittel der Paare die Möglichkeit, an besonderen Orten wie dem Römermuseum, der Huber- tuskapelle an der Gustavsburg in Jägersburg oder dem Gut Königsbruch in Bruchhof zu heiraten. Auch gleichgeschlechtliche Paare traten vor die Standesbeamten: Eine Ehe wurde zwischen zwei männlichen und eine weitere zwischen zwei weiblichen Partnern geschlossen. Was die Wahl des Familiennamens betrifft, entschieden sich 101 Paare für einen gemeinsamen Namen, wobei in 88 Fällen der Name des Ehe- manns gewählt wurde. Einige Paare wähl- ten eine getrennte Namensführung, in 15 Fällen wurde ein Begleitname festgelegt, davon einmal durch den Ehemann. Die Zahl der Sterbefälle stieg im Jahr 2024 auf 1.559 und lag damit höher als im Vorjahr, als 1.496 Todesfälle registriert wurden. Von den Verstorbenen waren 861 männlichen und 698 weiblichen Geschlechts. Auch hier zeigt sich die zentrale Rolle der Uni- versitätsklinik: Nur 502 der verstorbenen
              Das Standesamt Homburg blickt auf ein ereignisreiches Jahr 2024 zurück, das von vielfältigen Ereignissen ge- prägt war. In den Zahlen der Ge- burten, Eheschließungen, aber auch der Eheauflösungen, Anerkennungen und Sterbefälle, spiegelt sich erneut die Bedeutung Homburgs in der Region wider. Als zentrale Anlauf- stelle für Familien, Paare und Einzel- personen trägt das Standesamt durch vielfältige Aufgaben dazu bei, die entscheidenden Momente im Leben der Menschen zu begleiten und zu dokumentieren.
Im vergangenen Jahr wurden beim Standesamt Homburg 1.418 Geburten re- gistriert, darunter 1.405 lebend geborene Kinder. Dies bedeutet einen leichten Rück- gang gegenüber den 1.509 Geburten des Vorjahres. Mit 713 Jungen und 705 Mäd- chen war die Verteilung der Geschlechter
 Aktuelle Infos unter www.saarland. de/nachbarschaftshilfe.
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nahezu ausgeglichen. Viele der Mütter Personen hatten ihren Wohnsitz in Hom-
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