Unterstützung der Kommunen
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport setzt seine Unterstützung für die Kommunen bei der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen fort. Die Regelung zur Übernahme von Mietausfällen wird bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.
Konkret bedeutet das, dass den Kommunen bei der Anmietung von privatem Wohnraum Mietausfälle in Höhe der Kaltmiete erstattet werden. Dies gilt auch für etwaige Differenzbeträge bei nicht kostendeckender Belegung. Dieses Unterstützungsangebot, das im Frühjahr 2022 nach Beginn der Kriegsereignisse in der Ukraine auf den Weg gebracht wurde und zum Ende dieses Jahres auslaufen sollte, wird jetzt bis zum 31.12.2027 verlängert. Außerdem gilt für Wohnungen, die im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise 2015/16 angemietet wurden, die 10-Jahres-Garantie weiter. Auch für dieses Programm wurde also der Erstattungszeitraum bis zum 31.12.2027 verlängert. Innenminister Reinhold Jost: „Die Verlängerung der Mietausfallerstattung ist ein wichtiges Signal an un
Konkret bedeutet das, dass den Kommunen bei der Anmietung von privatem Wohnraum Mietausfälle in Höhe der Kaltmiete erstattet werden. Dies gilt auch für etwaige Differenzbeträge bei nicht kostendeckender Belegung. Dieses Unterstützungsangebot, das im Frühjahr 2022 nach Beginn der Kriegsereignisse in der Ukraine auf den Weg gebracht wurde und zum Ende dieses Jahres auslaufen sollte, wird jetzt bis zum 31.12.2027 verlängert. Außerdem gilt für Wohnungen, die im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise 2015/16 angemietet wurden, die 10-Jahres-Garantie weiter. Auch für dieses Programm wurde also der Erstattungszeitraum bis zum 31.12.2027 verlängert. Innenminister Reinhold Jost: „Die Verlängerung der Mietausfallerstattung ist ein wichtiges Signal an un