Neu im Saarpfalz-Kreis
Beim Kreisjugendamt sind zwei sogenannte Verfahrenslotsen für das Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnes-Behinderung und deren Familien im Einsatz.
Familien, in denen ein Kind oder Jugendlicher mit Behinderung lebt, stehen oft vor vielen Herausforderungen. Der Weg, die passenden Hilfen zu finden und zu beantragen, gestaltet sich meist schwierig. Im Zuge des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist, dass ab 2028 die Eingliederungshilfen für alle Kinder mit Behinderung unter einem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden (Inklusive Lösung). Die zum 1. Januar 2024 im SGB VIII gesetzlich verankerten Verfahrenslotsen unterstützen bei diesem langfristigen Prozess und sind Wegbereiter zur weitreichenden inklusiven Lösung. Die Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen
Familien, in denen ein Kind oder Jugendlicher mit Behinderung lebt, stehen oft vor vielen Herausforderungen. Der Weg, die passenden Hilfen zu finden und zu beantragen, gestaltet sich meist schwierig. Im Zuge des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist, dass ab 2028 die Eingliederungshilfen für alle Kinder mit Behinderung unter einem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden (Inklusive Lösung). Die zum 1. Januar 2024 im SGB VIII gesetzlich verankerten Verfahrenslotsen unterstützen bei diesem langfristigen Prozess und sind Wegbereiter zur weitreichenden inklusiven Lösung. Die Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen