80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz
Am 27. Januar wehen die Flaggen an den Dienstgebäuden der Behörden auf Halbmast, das bedeutet Trauerbeflaggung. In seiner Proklamation vom 3. Januar 1996 erklärte der damalige Bundespräsident Roman Herzog den 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
Historischer Hintergrund war die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz (Polen) am 27. Januar 1945 durch sowjetische Soldaten. In Auschwitz wurden Millionen von Menschen durch das nationalsozialistische Terrorregime entrechtet und ermordet. 50 Jahre nach Kriegsende war es der Bundesregierung ein dringliches Anliegen, ein starkes Zeichen gegen das Vergessen zu setzen. „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muß auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken“, heißt es in
Historischer Hintergrund war die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz (Polen) am 27. Januar 1945 durch sowjetische Soldaten. In Auschwitz wurden Millionen von Menschen durch das nationalsozialistische Terrorregime entrechtet und ermordet. 50 Jahre nach Kriegsende war es der Bundesregierung ein dringliches Anliegen, ein starkes Zeichen gegen das Vergessen zu setzen. „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muß auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken“, heißt es in