80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz
Landrat Dr. Theophil Gallo zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
Am 27. Januar wehen die Flaggen an den Dienstgebäuden der Behörden auf Halbmast, das bedeutet Trauerbeflaggung. In seiner Proklamation vom 3. Januar 1996 erklärte der damalige Bundespräsident Roman Herzog den 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
Historischer Hintergrund war die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz (Polen) am 27. Januar 1945 durch sowjetische Soldaten. In Auschwitz wurden Millionen von Menschen durch das nationalsozialistische Terrorregime entrechtet und ermordet. 50 Jahre nach Kriegsende war es der Bundesregierung ein dringliches Anliegen, ein starkes Zeichen gegen das Vergessen zu setzen.
„Die Erinnerung darf nicht enden; sie muß auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken“, heißt es in der Proklamation.
Landrat Dr. Theophil Gallo: „Darüber hinaus haben die Vereinten Nationen den 27. Januar im Jahr 2005 zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts erklärt. Es ist ein Tag, der uns den schier wahnsinnigen Vernichtungswillen Hitlers und seiner Schergen vor Augen führt. Der nationalsozialistische Rassenwahn mit den dramatischsten Folgen ist ein Teil der deutschen Geschichte, der heute noch schmerzt, ausgehalten und immer wieder aufs Neue angenommen werden muss. Konnten wir der Gefahr der Wiederholung entgegenwirken? Wie es sich gezeigt hat, nicht auf Dauer. Obwohl wir wussten und wissen, wozu Menschen in der Lage sind, war es uns nicht möglich, den Frieden in Europa dauerhaft zu sichern. Auch sind Fremdenhass, rechte Parolen und Ausgrenzung hierzulande fast schon wieder an der Tagesordnung. Das ist mehr als besorgniserregend, doch ich sage immer: die Hoffnung stirbt nie. Die Hoffnung auf Verständnis und Respekt für die Kultur und die Lebensweisen der jeweils anderen, die Hoffnung auf friedliche Koexistenz der Menschen unterschiedlicher Herkunft und Weltanschauung. Auf der kommunalen Ebene lebt dies der Saarpfalz-Kreis im Rahmen seiner Partnerschaften mit Frankreich, Polen, der Ukraine und den USA. Es sind kleine Schritte, die meiner Erfahrung nach große Wirkung zeigen. Nicht zuletzt haben wir in Gräfinthal in der Gemeinde Mandelbachtal eine Gedenkstätte errichtet, die an die Familie Ulma erinnert. Vater, Mutter und ihre sieben Kinder wurden am 24. März 1944 von deutschen Besatzern erschossen, weil sie eineinhalb Jahre lang acht Jüdinnen und Juden in ihrem Bauernhof versteckt hielten, um sie vor der Deportation zu schützen. Diese Gedenkstätte ist ein wichtiger Ort der Solidarität, der Nächstenliebe und der Demut. Wie es in diesen Tagen auch in den Medien zur Sprache kam, wissen viele Jugendliche gar nicht mehr, was die Begriffe „Holocaust“ oder „Schoa“ bedeuten. Ein untrügliches Zeichen dafür, dass das Vergessen längst eingesetzt hat. Aber der nationalsozialistische Völkermord an Millionen von europäischen Juden während des Zweiten Weltkrieges darf nicht in Vergessenheit geraten. Es liegt in unserer Verantwortung, die junge Generation zu jeder Zeit mit ins Boot zu holen – nicht um Schuldzuweisungen zu verankern. Zu verankern gilt unter anderem das Bewusstsein, dass unsere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Zugehörigkeit zu einem vereinten Europa mit die Basis für eine friedliches, gewaltfreies Zusammenleben bilden.“
Über Auschwitz können Sie sich unter https://www.auschwitz.org/en/german/ informieren. © Saarpfalz-Kreis