Integration- und Teilhabegesetz
Der Ministerrat hat diese Woche das saarländische Integrations- und Teilhabegesetz auf den Weg gebracht. Nach der externen Anhörung soll es im Mai im Landtag eingebracht werden.
Deutschland – und damit auch das Saarland – ist seit vielen Jahrzehnten ein Einwanderungsland. Die grundlegende Verantwortung für die Steuerung von Zuwanderung liegt dabei auf Bundesebene. Gleichzeitig zeigt sich, dass erfolgreiche Integration nicht allein durch bundesrechtliche Regelungen gewährleistet werden kann, sondern auch konkrete Maßnahmen und Strukturen auf Landesebene erfordert. „Vor dem Hintergrund einer lange Zeit nicht ausreichend systematisch betriebenen Integrationspolitik sowie aktueller Herausforderungen durch demografischen Wandel und Fluchtmigration, wächst die Bedeutung eigenständiger landesrechtlicher Ansätze. Mit dem nun auf den Weg gebrachten Integrations- und Teilhabegesetz übernimmt das Saarland diese Verantwortung und reiht sich als neuntes Bundesland in die Gruppe der Länder
Deutschland – und damit auch das Saarland – ist seit vielen Jahrzehnten ein Einwanderungsland. Die grundlegende Verantwortung für die Steuerung von Zuwanderung liegt dabei auf Bundesebene. Gleichzeitig zeigt sich, dass erfolgreiche Integration nicht allein durch bundesrechtliche Regelungen gewährleistet werden kann, sondern auch konkrete Maßnahmen und Strukturen auf Landesebene erfordert. „Vor dem Hintergrund einer lange Zeit nicht ausreichend systematisch betriebenen Integrationspolitik sowie aktueller Herausforderungen durch demografischen Wandel und Fluchtmigration, wächst die Bedeutung eigenständiger landesrechtlicher Ansätze. Mit dem nun auf den Weg gebrachten Integrations- und Teilhabegesetz übernimmt das Saarland diese Verantwortung und reiht sich als neuntes Bundesland in die Gruppe der Länder

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