Online-Beteiligung gestartet
Weiterentwicklung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (SBGG)
Die saarländische Landesregierung setzt auf Transparenz, Teilhabe und Praxisnähe: Ab heute können sich Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Menschen mit Behinderungen, online an der Weiterentwicklung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (SBGG) beteiligen.
Seit 2003 regelt das SBGG die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte und vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.
Das Gesetz konkretisiert zentrale Anforderungen an die öffentliche Verwaltung – insbesondere in den Bereichen Bau und Verkehr, Kommunikation und Informationstechnik – um bestehende Barrieren abzubauen. Eine umfassende Novellierung erfolgte zuletzt am 6. September 2019 unter starker Beteiligung der Betroffenen, ihrer Verbände sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei wurden die Begriffe der Behinderung und der Barrierefreiheit an die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz angepasst.
Zu den wesentlichen Neuerungen zählen unter anderem:
· die Verwendung Leichter Sprache,
· die Einrichtung einer Schlichtungsstelle,
· die Wahl einer oder eines hauptamtlichen Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen durch den Landtag,
· die Beauftragung einer unabhängigen Monitoringstelle sowie
· die Verpflichtung zur Evaluation des Gesetzes, zuletzt im Jahr 2024.
Basierend auf dieser Evaluation, die zu Jahresbeginn vorgelegt wurde, wird das Gesetz nun gezielt weiterentwickelt. Die Ergebnisse zeigen, welche Fortschritte erreicht wurden – und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht. Ein zentrales Anliegen der Landesregierung ist es, Menschen mit Behinderungen und alle Interessierten frühzeitig in diesen Prozess einzubinden. Bereits vier öffentliche Workshops haben stattgefunden. Nun wird der Beteiligungsprozess um eine niedrigschwellige Online-Befragung ergänzt. „Die Beteiligung der Menschen, die direkt von den Regelungen des SBGG betroffen sind, ist uns besonders wichtig. Nur durch ihre Erfahrungen und Anregungen können wir sicherstellen, dass die Weiterentwicklung des Gesetzes den tatsächlichen Bedürfnissen gerecht wird“, erklärt Sozialminister Magnus Jung.
Die Online-Beteiligung ist ab sofort unter folgendem Link erreichbar: https://masfg.limesurvey.net/666239?lang=de
Alle Saarländerinnen und Saarländer sind herzlich eingeladen, ihre Perspektiven einzubringen. Die Teilnahme ist bis zum 31. Juli 2025 möglich. © Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit