Versorgung bedarfsgerecht weiterentwickeln
Landesregierung stellt Landespsychiatrieplan vor
Die Landesregierung hat heute den neuen Landespsychiatrieplan (LPP) vorgestellt. Mit ihm schafft das Saarland einen verbindlichen Rahmen, um die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung bis 2035 bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Versorgung zukunftsfest aufzustellen, bestehende Strukturen zu stärken und notwendige Veränderungen gemeinsam mit allen Beteiligten voranzubringen.
„Psychische Erkrankungen betreffen Menschen jeden Alters und gehören zu den großen gesundheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Entscheidend ist für uns, dass sich die Versorgung konsequent an den tatsächlichen Bedarfen der Menschen orientiert. Der Landespsychiatrieplan setzt genau hier an: Er stärkt Bewährtes, eröffnet Raum für Innovationen und sorgt dafür, dass Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird“, erklärt Gesundheitsminister Jung anlässlich der Vorstellung des saarländischen Landespsychiatrieplans in der heutigen LPK.
Das Saarland knüpft mit dem Landespsychiatrieplan an die Reformtradition der Psychiatrie-Enquete von 1975 an, die den Grundstein für eine moderne, gemeindenahe und bedarfsorientierte Versorgung gelegt hat. Auf dieser Grundlage ist in den vergangenen Jahrzehnten ein breites und differenziertes Hilfesystem entstanden. Gleichzeitig steht die Versorgung heute vor neuen Herausforderungen. Die Inanspruchnahme psychiatrischer und psychotherapeutischer Leistungen steigt kontinuierlich an. Bedarfslagen werden komplexer, Versorgungsverläufe vielschichtiger. Besonders deutlich zeigt sich dies bei Kindern und Jugendlichen, deren psychische Belastungen in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen haben. Zugleich wächst die Zahl älterer Menschen mit psychischen Erkrankungen und damit der Bedarf an passgenauen Angeboten in Diagnostik, Behandlung und Teilhabe.
Zunehmend rückt dabei auch der Fachkräftebedarf in den Fokus. Der Landespsychiatrieplan beschreibt eine problematische Dynamik bei der Nachwuchsgewinnung im psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgungssystem. Qualifiziertes Personal zu gewinnen und langfristig zu binden ist bereits heute eine große Herausforderung. Gleichzeitig orientieren sich jüngere Generationen verstärkt in andere Studien- und Berufsfelder. Der Landespsychiatrieplan macht deutlich, dass die Sicherung des Fachkräftebedarfs künftig eine zentrale Voraussetzung für eine bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung sein wird und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden muss.
„Diese Entwicklungen machen deutlich, dass die bestehenden Strukturen weiterentwickelt werden müssen, um auch künftig eine hochwertige und erreichbare Versorgung sicherzustellen. Dazu zählen auch attraktive Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für unsere Fachkräfte von heute und morgen“, so Gesundheitsminister Jung.
Bereits in den vergangenen Jahren hat das Saarland wichtige Schritte unternommen, um die psychiatrische Versorgung zu stärken und die Rechte psychisch erkrankter Menschen auszubauen. Mit dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) wurde im Jahr 2022 das bisherige Unterbringungsgesetz abgelöst. Damit wurde ein wichtiger Beitrag zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen geleistet und die Patientenrechte gestärkt.
Zu den bereits umgesetzten Maßnahmen gehören insbesondere:
• die Einrichtung regionaler Psychiatriekommissionen in allen Landkreisen zur besseren Vernetzung und Koordination der an der Versorgung beteiligten Akteurinnen und Akteure
• die erstmalige gesetzliche Verankerung der Aufgaben der Sozialpsychiatrischen Dienste
• die Einführung eines anonymisierten Melderegisters für Unterbringungsfälle sowie Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen zur Verbesserung von Transparenz und Qualitätssicherung.
Die regionalen Psychiatriekommissionen übernehmen bereits heute eine wichtige steuernde und koordinierende Funktion. Diese Zusammenarbeit soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Parallel dazu wird derzeit eine Evaluation der Sozialpsychiatrischen Dienste durchgeführt, um vorhandene Kapazitäten noch gezielter einzusetzen und Unterstützungsangebote weiterzuentwickeln.
Auch im Bereich der stationären und teilstationären Versorgung sieht sich das Saarland insgesamt gut aufgestellt. Die Betten- und Platzkapazitäten liegen im Bundesschnitt und sind regional ausgewogen verteilt. Gleichzeitig soll die Versorgung künftig noch flexibler und sektorenübergreifender ausgestaltet werden – insbesondere für schwer psychisch erkrankte Menschen. Zunehmend an Bedeutung gewinnt zudem die ambulante Versorgung. Hier sieht der Landespsychiatrieplan eine stärkere strukturelle Vernetzung der beteiligten Akteure vor.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Aufgrund der hohen Nachfrage sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich will die Landesregierung bestehende innovative Ansätze weiter ausbauen und zusätzliche Maßnahmen prüfen.
„Wir gestalten die psychiatrische Versorgung aktiv weiter – gemeinsam mit den regionalen Psychiatriekommissionen, den Sozialpsychiatrischen Diensten, den Kliniken, der Eingliederungshilfe, der Jugendhilfe, der Kassenärztlichen Vereinigung und allen weiteren Beteiligten. Nur gemeinsam wird es gelingen, die Versorgung dauerhaft bedarfsgerecht weiterzuentwickeln“, erklärt Minister Jung abschließend.
Der Landespsychiatrieplan soll künftig die Grundlage für weitere Planungen und Abstimmungsprozesse bilden. Ergänzt wird er perspektivisch durch einen Psychiatriebericht. Dieser Bericht wird die psychiatrische Versorgung im Saarland regelmäßig erfassen und als Monitoringinstrument einmal pro Legislaturperiode einen Überblick über Entwicklungen und Fortschritte geben.
Der vollständige LPP ist auf der Website des MASFG abrufbar. © Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

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