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Kreisstadt erhöht Aufwandsentschädigung

Für Ehrenamtliche Funktionsträger in der Feuerwehr

Der Stadtrat der Kreisstadt Neunkirchen hat in seiner Sitzung vom 26. August entschieden, die Aufwandsentschädigung für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr zu erhöhen. Dem Beschluss ging eine Beratung im Finanzausschuss voraus. Die Erhöhung kostet insgesamt rund 20.000 Euro.

„Wer eine Funktion bei der Feuerwehr innehat, opfert dafür viel Freizeit. Dieses Engagement ist unbezahlbar. Es ist nur gerecht, dass wir den Aufwand für dieses Ehrenamt ordentlich entschädigen. Deswegen danke ich dem Stadtrat für seine Entscheidung, die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Funktionsträger zu erhöhen“, sagte Oberbürgermeister Jörg Aumann.

Ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr sind beispielsweise Wehr- und Löschbezirksführer, Jugendbeauftragte und Gerätewarte. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Grundlage hierfür ist die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung, deren überarbeitete Fassung zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist vom Stadtrat festzusetzen.

Die Erhöhung bezieht sich auf folgende Funktionen: Wehrführer/-in, Löschbezirksführer/-in, stellvertretende Wehrführer/-in, stellvertretende Löschbezirksführer/-in, Schriftführer/-in (Stadtebene), Stadtfunkwart/-in, Feuerwehr-Pressesprecher/-in, Ausbildungsbeauftragte/r, Jugendbetreuer/-in (Stadtebene), Jugendbetreuer/-in (Löschbezirk), Atemschutzgerätewart/-in und Gerätewart/-in.

Wurden bisher jährlich rund 18.000 Euro an Aufwandsentschädigung gezahlt, sind es künftig rund 38.000 Euro. © Stadt NK

Schenk, Silvia
02. Sep 2026