Schöffenwahl 2023 Neunkirchen
Es werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht
Bundesweit werden im ersten Halbjahr 2023 die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 aufgestellt. Die Kreisstadt Neunkirchen sucht insgesamt 66 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Neunkirchen als ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Neunkircher Stadtrat schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Neunkirchen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Stadtgebiet wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, welches zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz tätige Personen und Religionsdienerinnen und -diener sollen nicht zu Schöffinnen oder Schöffen gewählt werden.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die erforderliche Lebenserfahrung kann sowohl aus beruflicher Erfahrung als auch aus gesellschaftlichem Engagement resultieren. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Aber Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen und bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen gewahrt werden. Schöffinnen und Schöffen sind mit Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt. Daher sollen sie sich der persönlichen Verantwortung für einen Urteilsspruch bewusst sein.
Interessierte bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 14. April 2023 beim Hauptamt der Kreisstadt Neunkirchen, unter Tel. (06821) 202-188, per Mail an hauptamt@neunkirchen.de oder persönlich zu den gültigen Öffnungszeiten. Ein Bewerbungsformular kann auf der Internetseite der Kreisstadt Neunkirchen www.neunkirchen.de/schoeffenwahl heruntergeladen oder auf Wunsch zugesandt werden.
Weitere Informationen zum Schöffenamt können auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de eingesehen werden. Pressestelle Stadt Neunkirchen