Erschwerniszulage
„KiPo-Zulage“ für Polizistinnen und Polizisten im Saarland ab Januar 2024
Alle Beamtinnen und Beamten, die im Bereich der Sachbearbeitung von Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch von Kindern arbeiten, erhalten ab Januar 2024 eine Erschwerniszulage von 150 Euro.
Außerdem sollen sie einen Anspruch auf Zusatzurlaub von bis zu drei Arbeitstagen pro Kalenderjahr erhalten. Mangels einer tarifvertraglichen Rechtsgrundlage ist derzeit für die Tarifbeschäftigten die Inanspruchnahme der Zulage und des Zusatzurlaubs nicht möglich. Das Saarland wird sich aber innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder dafür einsetzen, damit auch die Tarifbeschäftigten von der Regelung profitieren können. „Die Polizistinnen und Polizisten, die sich mit dieser Thematik befassen, sind enormen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt. Hinzu kommt noch der zeitliche Druck, Daten schnellstmöglich auszuwerten, um aktuell stattfindenden Missbrauch zu entdecken und zu stoppen. Um diesen schweren Arbeitsbedingungen Rechnung zu tragen, führen wir ab Januar 2024 die Erschwerniszulage sowie den Anspruch auf Zusatzurlaub ein“, so Innenminister Reinhold Jost. Zudem ist eine Aufpersonalisierung der Ermittlungsgruppe „Halde“, die für die Ermittlungen im Phänomenbereich Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinder- und jugendpornografischer Inhalte zuständig ist, in mehreren Schritten geplant. Daneben werden die Arbeitsprozesse regelmäßig überprüft und verbessert. Hintergrund ist ein laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) zu verzeichnender Anstieg der Fallzahlen auf diesem Gebiet. © Ministerium für Inneres. Bauen und Sport