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Wenn Streckenführung und Absperrung diskutiert werden

Aufklärung durch die Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises in Sachen Bexbacher Fastnachtsumzug

In der närrischen Zeit gehören Straßenumzüge wohl zu den attraktivsten Veranstaltungen im Reigen der Aktivitäten in den saarpfälzischen Gemeinden und Städten. Diese Umzüge sind für Veranstalter wie Organisatoren stets eine große Herausforderung, gilt es nicht nur einen attraktiven Zug auf die Beine zu stellen, sondern auch und vor allem eine Veranstaltung auf den Weg zu bringen, die den Spaß, aber auch die Sicherheit und das Wohlergehen von Zuschauern und Akteuren auf einem hohen Level garantiert. Hier kommt die Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises ins Spiel, die einen solchen Zug genehmigen muss. 

Im Rahmen der diesjährigen Berichterstattung über den Fastnachtsumzug in Bexbach sind der Straßenverkehrsbehörde Ungereimtheiten aufgefallen, die einer Klarstellung bedürfen. Bei den Streckenführungen verhält es sich generell so, dass die Veranstalter Vorschläge einbringen, die seitens der Straßenverkehrsbehörde auf ihre Machbarkeit hin überprüft werden. So geschah dies auch bei den ersten Besprechungen für den Bexbacher Umzug. Schon Ende 2023 unterbreitete die Stadt Bexbach als Veranstalter der Straßenverkehrsbehörde den Vorschlag, die Streckenführung vom Kreisverkehrsplatz Kleinottweiler Straße / Hochstraße über die Kleinottweiler Straße und Rathausstraße (L 115) bis hin zum Aloys-Nessler-Platz anstelle der vorjährigen Strecke (Susannastraße und Bahnhofstraße) zu wählen.

Nach einem Vor-Ort-Termin war man sich schnell einig, dass dieser städtische Vorschlag machbar sei, der dann konkret geplant wurde. Initiator der geänderten Streckenführung war die Stadt Bexbach – und nicht der Saarpfalz-Kreis.

Die neue Strecke erforderte auch eine Absperrung zwischen Besucherinnen/Besuchern und Zug, zumal sich der Bürgersteig in der Rathausstraße in Höhe der katholischen Kirche auch deutlich verjüngt, was ein erhöhtes Gefahrenpotential darstellt. Aus diesem Grund ordnete der Saarpfalz-Kreis technisches Absperrmaterial an. Einfaches Flatterband reicht, wie die Erfahrung aus dem Vorjahr zeigte, nicht aus, um die Fahrbahn für den Zug freizuhalten und um zu verhindern, dass Kinder ungewollt auf die Fahrbahn gelangen. Das angeordnete technische Absperrmaterial erfordert mobile Absperrungen. In der Regel verwenden Veranstalter hierfür das sogenannte „Hamburger Gitter“, ein leicht zu montierendes und transportables Material. Dass die Stadt Bexbach nun massives und massiv wirkendes Absperrmaterial für Baustellen eines Verkehrssicherers wählte, entsprach sicher der Anforderung nach technischer Absperrung, übertraf aber das eigentlich Verlangte. 

Landrat Dr. Gallo dazu: „Dass in der Fastnachtszeit viele Veranstaltungen sind, bei denen die ‚Hamburger Gitter‘ im Einsatz sind, liegt in der Natur der Sache. Womöglich ist dann auch mal ein Kontingent erschöpft. Unmut über die Form der Absperrung lässt sich jedenfalls nicht dem Kreis ankreiden. Es gab keine Vorgabe des Kreises, die tatsächlich verwendeten Materialien einzusetzen, die konkrete Entscheidung hat die Stadt getroffen. Die Anordnungen des Saarpfalz-Kreises bei solchen Großveranstaltungen dienen dem Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Akteurinnen und Akteure. Des Weiteren entstehen sie stets im Dialog mit den örtlichen Behörden.“ 

Die Führung der Besucher ab der Einmündung der Niederbexbacher Straße bis hin zur Abzweigung auf den Festplatz hat sich bei der Veranstaltung bewährt und sollte nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde auch in Zukunft bestehen bleiben. Aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Rathausstraße bleibt eine technische Absperrung zwingende Voraussetzung, wenngleich nicht zwangsläufig in der massiven Bauweise, wie sie die Stadt Bexbach in diesem Jahr aufstellen ließ. © Saarpfalz-Kreis

Schenk, Silvia
27. Feb 2024